Neue Nachbarn, größere Mülltonne nötig -> muss ich zahlen?

8 Antworten

Der Vermieter muss auch Größe und Anzahl der Mülltonnenbehälter am Bedarf ausrichten. Anderenfalls hat er die entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen.

Wenn der Vermieter die anderen Tonnen gestellt hat muß er es auch bei der neuen tun.Was mich etwas wundert ist, daß nicht jeder Mieter seine eigene Mülltonne hat.Dann kann es auch keinen Streit geben.Bei uns ruft man auf dem Landratsamt an gibt die Größe an die man möchte oder braucht und dann wird einem die Tonne kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit nen Edding Name drauf und schon ist Ruhe.

Muss ich, als Mieter, jetzt mit den Mehrkostenaufwand für eine neue Mülltonne zahlen?

Welcher Mehraufwand ???

Die höheren Kosten werden durch mehr Personen/Einheiten geteilt

Du musst deswegen keine Mehrkosten befürchten - im Gegenteil. Meist werden die Entsorgungsgebühren durch alle Haushalte geteilt, in manchen Fällen auch durch die Anzahl der Bewohner; was ja in Deinem Fall sogar vorteilhaft wäre.

Bitte einfach den Vermieter, entsprechend größere Mülltonnen zu bestellen. Und frag' ihn gleich, ob er die Verteilerschlüssel (falls noch nicht geschehen) auf die Personenanzahl umstellen kann.

Schau dir die Abfallsatzung deiner Kommune an. Hier ist geregelt, wie die Abfallkosten für ein Grundstück entstehen. Dein Vermieter hat in den Mietverträgen diese Kosten unter der Betriebskostenklausel mit einem Umlageschlüssel versehen und wälzt sie komplett auf die Mieter ab. Dein Fragekommentar weist hinsichtlich der aktuellen Abfallsituation in den Mietverträgen Lücken auf. Daher solltest du konkreter werden. Ich glaube, dass ich als Vermieter dir den entsprechenden Hinweis zu deiner Abfallkostenminimierung geben kann.

Vermutlich wird das Abfallaufkommen nach Personenanzahl berechnet. Dazu stellt der Entsorgungsbetrieb entsprechende Abfallbehälter gegen Entgelt bereit und vereinbart den Entsorgungsrhythmus mit dem Vermieter. Wenn 10 Personen mehr im Grundstück wohnen, dann muss die Anzahl und/oder die Größer der Abfallbehälter geändert werden, eine Aufgabe des Vermieters. Die höheren Kosten trägt die Gemeinschaft der Mieter geteilt durch die Anzahl der Personen, falls dieser Umlageschlüssel vereinbart wurde.

Der Entsorger legt nach Personen und Anzahl der Entleerungen um, zus. Leihgeb. für den Behälter. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Vermieter ebenso nach Personen umzulegen hat. Das ginge sowohl nach Wohnfläche, als auch Personen. Es gilt, was vereinbart wurde. Wurde kein Schlüssel vereinbart, gilt das BGB und dort gilt die Wohnfläche.

@albatros

Das ist korrekt. Nun sollte @Lilly31 sich dazu explizit äußern.