Neue Möbeln für eine vermietete Wohnung steuerlich absetzbar?
Hallo,
ich vermiete meine Doppelhaushälfte, die ich aufwendig saniert und modernisiert habe. Mittlerweile habe ich auch sehr angenehme Mieter gefunden, der mit der Immobilie zufrieden sind.
Ich habe nun mit Zustimmung der Mieter die Doppelhaushälfte auch möblieren lassen. Dies War vorher im Mietvertag nicht vereinbart. Wir haben dies als Nebenbedingung nachträglich schriftlich niedergelegt und eine entsprechende Neuberechnung der Betriebskosten aufgestellt.
Nun geht es um das Thema steuerliche Abschreibung der Möbeln. Ich habe für jedes Möbelstück eine Rechnung mit Rechnungsadresse und Lieferadresse. Reicht dieses Vorgehen dem Finanzamt? Kann ich die Möbel als Werbungskosten sofort absetzen?
1 Antwort
Wer eine möblierte Wohnung vermietet, kann die Kosten für die Möbel von der Steuer absetzen. Dabei gilt allerdings folgendes: Gegenstände, die für die vermietete Wohnung gekauft werden, und weniger als 410 Euro kosten, können noch im gleichen Jahr komplett von der Steuer abgesetzt werden. Gegenstände, deren Wert diesen Betrag übersteigen, müssen über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden. Tabellen, die darüber informieren, welche Gegenstände wie lange abgesetzt werden müssen, gibt es beim Bundesfinanzministerium. Kauft ein Eigentümer beispielsweise für seine Mietwohnung eine hochwertige Einbauküche, die über zehn Jahre abgeschrieben werden muss, muss er folgendermaßen vorgehen: Der Gesamtpreis der Küche wird durch zehn geteilt. Die Summe, die dabei herauskommt, darf nun zehn Jahre lang jedes Mal bei der Steuererklärung angegeben werden.
Bei der Steuerklärung reicht es, wenn du die Kopie der Rechnungen als Nachweis zum Finanzamt mitschickst