Neue Kontoverbindung = neue Einzugsermächtigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um sicherzugehen, widerrufe die Einzugsermächtigung für das alte Konto und erteile im gleichen Schreiben eine neue Ermächtigung. Dann kann nichts schief gehen. Da das in den meisten Firmen ein Automatismus ist, würde sonst die Gefahr bestehen, daß von beiden Konten abgebucht wird, und das wird ein fürchterliches Durcheinander.

Formulieren kannst du es so: "Aufgrund eines Kontenwechsels widerrufe ich die bestehende Einzugsermächtigung bei der xxx-Bank und erteile gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung für folgendes Konto xxx bis auf Widerruf".

Dann kann nichts passieren.

Ok, so werd' ich's zur Sicherheit mal machen. Danke!

@diewildeHilde

Aber gerne doch! ;)

Laut den FAQs der Bundesbank muss man kein neues Lastschriftmandat (auch keine neues SEPA-Mandat) erteilen. Man muss nur die neue Bankverbindung mitteilen und ab wann die Abbuchungen umgestellt werden sollen. Hab das gerade gemacht...

Die bleibt dabei bestehen..mußt Du nicht extra wieder genehmigen

...vielleicht hätte ich die Frage hier lieber in Form einer Umfrage schalten sollen...^^ xD

Neues Kono, neue Einzugsermächtigung.

Natürlich

Also schreibe ich jetzt am besten, dass ich eine Einzugsermächtigung für das neue Konto erteile und die für das bisherige Konto damit erlischt, oder?

Nicht das die Damen und Herren dort annehmen, dass sie meine Beiträge ab jetzt gleich von zwei Konten einziehen dürfen...^^ ;)