neue Heizung, kosten auf Miete verteilen?

5 Antworten

Nein, zumindest nicht die vollen Kosten und derart pauschal...

Er muss zunächst die Kosten auf beide (zukünftigen) Wohnungen verteilen, und das aus dem Teil für Eure Wohnung die Instandhaltungskosten herausrechnen, so dass nur noch etwaige Modernisierungskosten bleiben. Die darf er dann mit 11 % der Kosten pro Jahr als Mieterhöhung auf die Miete aufschlagen...

Unser Vermieter baut zur Zeit das Dachgeschoss aus, bisher wohnten wir alleine in dem Haus. Er will eine neue Heizung einbauen lassen bzw. muss. da die jetzige es gar nicht bis nach oben schaffen würde. Die kosten will er auf unsere Miete umlegen.

So pauschal darf er das nicht.

Er darf die nur Kosten auf die Mieter umlegen, wenn es eine Modernsierungsmaßnahme ist. Dann aber auch nicht die vollen Kosten für die Heizung.

Da eine weitere Wohnung nicht ausreichend mit der alten Anlage beheizt werden kann und nur deshalb eine neue installiert wird, sehe ich keine Berechtigung zur Umlage der Kosten auf euch. Falls die neue Anlage eine höhere Effizienz haben sollte und damit Energie eingespart wird, wäre eine Prüfung vorzunehmen. Eine diesbezügliche Modernisierungsmaßnahme müsste aber mindesten 3 Monate vorher angezeigt werden, mit Beginn und Ende der Arbeiten, Umfang und vorauss. Mieterhöhung (11% der umlegbaren Kosten).

Wenn die neue Heizung Vorteile für euch bringt (Energieeinsparung) dann kann er das anteilsmäßig tun.