Neue Hausverwaltung zwingt Mieter einen Kabelanschluss bei UnityMedia auf, bucht über Nebenkosten ab
Ich bin 20006 in ein Mietshaus gezogen, das bisher 3 mal die Verwaltungsgesellschaft gewechselt hat. In meinem Mietvertrag steht unter § 5, dass ein Kabelanschluss vorhanden ist, dass sich aber jeder Mieter seinen Anbieter individuell suchen und einen Vertrag abschliessen muss. Ich bin kein TV Junkie und mit den Programmen, die ich mit DVB-T empfange zufrieden. Die neue Verwaltung hat offenbar einen Rabattvertrag mit UnityMedia abgeschlossen und seit July 2014 werden 11Euro Nebenkosten berechnet für die Möglichkeit Kabel TV von UnityMedia zu empfangen. Auf meine Beschwerde, dass ich das "Angebot" nicht nutzen und daher auch nicht dafür bezahlen will, wurde mir mitgeteilt, dass die "Flatrate" eine Verbesserung der Mietsache darstellt, unabhängig ob ich sie nutze oder nicht. Für mich ist es eine Verschlechterung, 11Eurozusätzliche Nebenkosten für eine aufgedrängte Bereicherung der Mietwohnung. Ist dieses Vorgehen rechtens?
4 Antworten
Steht das tatsächlich so im Vertrag, dass dürfte das eine einseitige Änderung des Mietvertrages durch den Vermieter darstellen.
wurde mir mitgeteilt, dass die "Flatrate" eine Verbesserung der Mietsache darstellt, unabhängig ob ich sie nutze oder nicht.
Das ist schon einmal Unsinn. Ein voll umfänglich nutzbarer Kabelanschluss war auch vorher schon vorhanden. Nur weil es nun einen festen Anbieter gibt, bedeutet das keine Verbesserung der Mietsache. Eher das Gegenteil.
Was machen eigentlich Mieter, die vorher bei einem anderen Anbieter einen langfristigen Vertrag unterschrieben haben.
Ansonsten würde ich im Mietvertrag schauen, ob die Kosten der Antenne/Kabelanschlusses überhaupt über die Betriebskostenarten umgelegt werden dürfen. Neue Betriebskostenarten dürfen nur dann eingeführt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde (BGH, Urteil vom 27.9.2007, Az: VIII ZR 80/06). Weiterhin stellt sich die Frage, welche Betriebskostenarten denn überhaupt im Mietvertrag benannt sind? Verweise auf § 2 Betriebskostenverordnung oder die einzelne Nennung der Positionen?
Aber was habt ihr denn mit einer Hausverwaltung am Hut, es gilt doch der Mietvertrag, oder? Hat denn der Vermieter entsprechende Vertretungsvollmacht erteilt? Zudem halte ich die geschilderte Vorgehensweise für nicht ordnungsgemäß. Mietvertragliche Vereinbarungen können nicht einseitig geändert werden. Prüfe, ob die AR weitere Fehler, auch inhaltliche, beinhaltet, und rüge sie entsprechend. Da ja der Betrag gut zu erkennen ist, darf ein Mieter diese Kosten und Lasten auch selber von der Forderung abziehen. Viel Glück.
Ich würde damit mal zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.
Sie können dir Kabelgebühren nicht über die Nebenkosten abrechnen, abgesehen mal davon steht ja im Vertrag, dass sich jeder seinen Anbieter selber aussuchen darf.
Ich bin mir relativ sicher, dass das NICHT erlaubt ist.
Wohnst Du in Baden-Württemberg in einer ehemaligen LBBW-Wohnung? Da war das zumindest bei mir so, wie von Dir beschrieben.
Beim Mieterverein sagte man mir, daß das leider kein Knebelvertrag und somit gültig ist.