Neubau, Abweichung vom Baufenster
Hallo,
auf meinem Nachbargrundstück wird gerade ein Neubau errichtet, die Baugrube ist ausgehoben und das Haus abgesteckt. Es gibt einen B-Plan mit Baufenster aus den 80er Jahren. Das abgesteckte Haus liegt nicht in dem Baufenster, sondern weicht grob 5-6m in Richtung meines Gartens davon ab. Das Baufenster ist zwar nicht eingemessen, nur Breite und Tiefe sind angegeben, befindet sich aber im Plan deutlich in Flucht mit weiteren Nachbargebäuden die schon vor 25 Jahren erstellt wurden. Durch ein verschieben des Hauses würde der Bauherr einen größeren Garten im Süden seines Grundstückes erhalten.
Frage: Muss ich das dulden?
Vielen Dank!
Gruß Reiner
2 Antworten
Wenn der BPl noch rechtskräftig ist muss die Bauasufsicht eine Befreiung nach § 31 BauGB gegeben haben. Das kann sie ohne Einverständnis der Nachbarschaft machen, wenn dadurch nicht die Grundzüge der Planung und naschbarschützende Vorschriften verletzt werden. Die Überschreitung festgesetzter Baugrenzen ist allein nicht nachbarschützend wenn die Abstandsflächen nach LBO eingehalten wurden.
Also bei Bauaufsicht Akteneinsicht nehmen und prüfen, mit welcher Begründung die Befreiung gewährt wurde.
Hallo Seehausen, vielen Dank für de schnelle und hilfreiche Antwort, auch wenn der Inhalt eher traurig ist, zumindest aus meiner Sicht.
Hallo Reiner,
sehe die Antwort von Seehausen genauso. Da ich eine ähnliche Situation habe, würde mich interessieren, welcher Bebauungsplan das war. Können Sie mir das bitte sagen (Link, oder Bezeichnung und Stadt)?
Vielen Dank!