Neubau - Darf der Nachbar auf unser Grundstück?

9 Antworten

Ihr könnt durchaus etwas dagegen tun.Alle die zugestimmt haben müßen sich nocheinmal zusammensetzen.Dann schaltet die Bauaufsichtsbehörde ein.Ziehe auch betreffend deiner Hecke den Rat eines Gärtners ein damit du abklären kannst ob deine Hecke geschädigt werden könnte. Ziehe vor allem deine Unterschrift zurück. Zutritt zu eurem Grundstück hat er nicht und er darf auch nicht auf eurem Grund und Boden BaggernWenn der Bauherr sich nicht an die eltenden Bestimmungen und Satzungen hält, könnt ihr die Unterschrift schon alleine deswegen zurückziehen.

Irre ich mich oder müssen Hecken nicht mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein? Daran solltest du denken, nicht daß der neue Nachbar das Versetzen oder Entfernen verlangt, damit er ungehindert die Garage bauen kann.

Garagen dürfen doch grundsätzlich direkt an die Grenze gebaut werden.

Dein Nachbar hat den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen! Also eure Hecke müßte fachgerecht ausgegraben und wieder eingepflanzt werden.

Offiziell darf er natürlich euer Grundstück nicht betreten. Aber lohnt der Streit überhaupt, solange abzusehen ist, dass der Nachbar euer Eigentum achtet und den alten Zustand wieder herzustellen gedenkt?

Danke für die schnelle Antwort.

Streit will keiner von uns haben, aber es sind bisher eben Sachen abgelaufen, die die ganze Straße gegen diesen neuen Bauherrn aufgebracht haben. und da er sich an überhaupt nichts hält, was in der Satzung steht und dies jetzt, Dank seiner guten Connections, vom Gemeinderat sogar vollständig bewilligt wurde, hat jetzt eben langsam auch keiner mehr Lust, auf solche Sachen einzugehen.

viele Grüße

@Kweenya

Schwierig, Schwierig...

Vielleicht alle Nachbarn nochmal zusammensetzen und drüber reden. Nicht dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und seine eigene Hecke das Wichtigste ist.

Und dann zusammen zum Gemeinderat gehen, eure Befürchtungen anbringen und unter Umständen alle zusammen die Genehmigung zurückziehen. (Falls das noch möglich ist).

wir haben vor kurzem nach langem Hin und Her den

dann hattet ihr ja reichlich Zeit euch darüber Gedanken zu machen.

Irgendwie schon euer Fehler, wenn euch das erst jetzt einfällt!

Erst zustimmen, dann wieder zurückziehen ist schon ein bisschen doof!

Dem nachbarschaftlichen Verhältnis dient es nicht

Bezüglich eurer Thuja-Hecke gibt es bestimmte Abstandsgrenzen, die im Nachbarschaftsrecht geregelt sind. Ich habe die einzelnen Abstände der verschiedenen Gehölze nicht im Kopf, aber bei Thuja erscheint mir 1 m schon etwas knapp, sodass diese sowieso etwas weiter weg stehen müßten, da die Dinger ja recht hoch werden können.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ein Nachbar, wenn er schon den Bescheid auf Abweichung/Befreiung unterschrieben hat, diese dann nochmal zurück ziehen kann. Ich denke eher nein.

Kurzfristige Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück müssen hingenommen werden, wenn später wieder alles in den Urzustand zurück versetzt wird. Dasselbe gilt für Instandhaltungsarbeiten an seiner Grenzfassade später.

Wenn der die Garage nicht unterkellert werden sooooo große Arbeiten auf eurem Grundstück nicht anfallen. Ich denke - grundsätzlich - ist es immer besser mit dem "bösen" Nachbar bei einem Tässchen Bier die Sache zu besprechen. Dann kommt man später gut klar und kann auch mal gemeinsam grillen. Ist allemal angenehmer und billiger als Termine beim Anwalt...