Netto-Rechnung für Schweizer Kunden.. oder doch nicht?

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Dazu 2 Fragen:

  • Wo wurde die Leistung erbracht?

a) innerhalb Deutschlands? Dann ganz normal eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt erstellen, Du führst die MwSt an den Fiskus ab, der Kunde kann bei der Ausfuhr beim Zoll eine Umsatzsteuererstattung beantragen.

b) außerhalb Deutschlands? Dann kommen wir zur 2. Frage:

  • Hast der Kunde eine Umsatzsteuer-ID? (USt.ID)

a) Dann darf die Rechnung ohne MwSt erstellt werden, Bitte daran denkne, daß in diesem Fall aber DU die USt-ID und den Umsatz innerhalb eines Monates beim Finanzamt melden musst.

b) Ohne USt.ID ganz normale Rechnung mit MwSt, der Rest s.o.

DL wurde in Deutschland erbracht.

Wo die Leistung in der Realität erbracht wurde ist zweitrangig. Erstrangig ist, wo das UStG den Ort der Leistung ansetzt, und dazu muss zuerst die Unternehmereigenschaft geprüft werden.

Die USt-ID-Nr. ist drittrangig.

Mit, entscheidend ist der Ort der Leistung.

Grundsätzlich gilt nach §3a UStG: Eine sonstige Leistung an einen Empfänger erbracht, der kein Unternehmer ist [...], gilt als dort geleistet, wo der Leistungserbringer seinen Sitz hat.

Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen gilt sie als dort erbracht, wo sie tatsächlich geleistet wurde.

In beiden Fällen also Deutschland, WENN der Kunde kein Unternehmer ist.

Die Leistung ist steuerbar, sie ist nicht steuerbefreit.

Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen

ergänzt:

... für einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, ...

sorry, jetzt habe ich Deinen Beitrag auch zuende gelesen ;-)

@Mikkey

Hatt auch überlegt, ob ich's gleich dazuschreibe.

Aber auf dem iPad bin ich sowas von tippfaul...

Die erste Frage ist, ist der Kunde Unternehmer.

Ist der Kunde "Privatmann", dann ermittelt sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c) UStG und der Ort ist da, wo die Leistung erbracht wurde, vermutlich in Eurem Laden.

Ist der Kunde Unternehmer dann ermittelt sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG und liegt beim Unternehmer, in dem Fall wohl in der Schweiz.

Hallo,

da die Dienstleistung in Deutschland ausgeführt wurde, muss selbstverständlich die MWST berechnet und auch an das FA in D abgeführt werden.

Kauft ein Schweizer in D z.B. eine Waschmaschine, zahlt er vor Ort ebenfalls die MWST, muss die Rechnung am Zoll abstempeln lassen und kann danach die MWST zurückfordern.

Werden jedoch in D Waren produziert und zum Weiterverkauf an einen Händler in die Schweiz geliefert, entfällt die Berechnung der MWST in D. Der Händler muss dann aber in der CH eine Wareneinfuhrsteuer(Zoll) bezahlen.

Genau das dachte ich auch. Aber wie ich herausgefunden habe, ist DL nicht mit Ware gleichzusetzen. Da gibt es wieder andere Regelungen. Die sind allerdings undurchsichtig und mit Ausnahmen gespickt, sodass es nicht eindeutig ist.