Netto Export nach Pakistan? Keine VAT/ust.id?
Hallo Community, wir haben momentan zum ersten Mal einen Kunden außerhalb der EU in unserer Firma, diesem würden wir gerne ein Produkt zum Nettopreis verkaufen (hierzulande geht das ja problemlos wenn wir die ust.id bekommen) nun gibt es in Pakistan aber nicht Die VAT Nummer. Wie ist die Bezeichnung für die Richtige Nummer um einen Nettoverkauf zu tätigen ?
2 Antworten
(hierzulande geht das ja problemlos wenn wir die ust.id bekommen)
Wow - Du darfst national aber nicht UST-frei abrechnen; auch nicht an Unternehmen, die eine UST-ID haben!!!
Die VAT-Nummer ist bereits die internationale Bezeichnung (VAT = Value Added Tax). Selbstverständlich hat ein Unternehmen außerhalb der EU keine VAT-ID.
Du verkaufst etwas in ein Drittland, und deshalb ist die Lieferung UST-befreit.
Du benötigst allerdings eine Ausfuhrbescheinigung.
Da Du (oder womöglich auch alle Anderen in Eurem Unternehmen???) offensichtlich keinerlei Grundwissen hast, solltet Ihr unbedingt einen Steuerberater konsultieren!
Ein Spediteur ist KEIN Steuerberater - er erstellt (sofern der Kunde das selbst nicht kann) nur das Ausfuhr-Begleitdokument und sendet es dem Ausführer zu, sobald die Ware ausgeführt ist.
Für steuerliche Fragen ("wann darf ich ohne UST abrechnen") ist ein Steuerberater zuständig.
Klar, den Spediteur zu fragen wäre das Einfachste - schließlich kostet ein Steuerberater schnell mal einen 3stelligen Betrag im Stundensatz und der blöde Spediteur kann das doch auch wissen.
Um Rechtssicherheit zu haben, sollte man aber den Fachmann fragen. Ich gehe, wenn ich die Haare geschnitten brauche, auch nicht zum Gärtner, weil der ja auch mit einer Schere umgehen kann.
Hier werden ja schon wieder Dinge miteinander vermischt..... Gefährliches steuerliches Halbwissen!
Die VAT-ID bzw. USt-ID ist ausschließlich für den innergemeinschaftlichen Handel von Relevanz. Sprich, alles, was sich innerhalb der EU abspielt.
Für Drittstaaten - also alles außerhalb der EU - gilt § 4 UStG i. V. m. § 6 UStG. Lieferungen in Drittstaaten sind steuerfrei. Ich weise das auf den Rechnungen immer mit einem Satz aus, dass die Rechnung gem. § .... keine Umsatzsteuer enthält.
Für spätere Steuerprüfungen hebe ich dann immer noch eine Kopie der Versand- und Exportpapiere auf und das wars eigentlich auch schon.....
Wichtig ist hierbei, dass der Export anhand von eindeutigen Papieren zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Heikel wird es, wenn der Kunde die Ware bei euch abholt.
Keine Ausfuhr, keine Steuerbefreiung. Und die Steuer schuldet im Zweifel Ihr!
Deswegen behält man in einem solchen Fall die UST ein, bis der Kunde die Ausfuhrbescheinigung vorlegt.
Genauso ist es ...
Sprecht mal mit eurem Spediteur.