Neffe erbt Haus und will darin wohnen muss er dann auch erbschaftssteuer bezahlen?

1 Antwort

Es gibt eine komplette Befreiung von der Erbschaftsteuer eines Hauses (Wohfläche bis zu 200 m²), wenn es nach dem Erbfall unverzüglich für die Dauer von 10 Jahren vom Erben bzw. Vermächtnisnehmer selbst bewohnt wird - dies muss aber für den Erblasser das Familienwohnheim gewesen sein und letztendlich für den Erben bzw. Vermächtnisnehmer werden.

Diese Befreiung gilt aber nur für die Kinder (wenn diese vorverstorben sind, dann auch deren Kinder) oder den Ehegatten des Erblassers.

Der Neffe, der Erbe bzw. Vermächtnisnehmer geworden ist, wird daher sicherlich Erbschaftsteuer zahlen müssen. Steuerfrei sind stets 20.000,00 €, sodass nur der Wert des Hauses, der darüber hinausgeht, zu versteuern ist.