Nebenkostenabrechnung Wärmepumpe bei Verwendung von Wärmemengenzählern für die Heizung und Wasserzählern für das Warmwasser?

7 Antworten

die Heizkostenverordnung gibt dazu nichts her. Die dort hinterlegte Formel lässt sich auf Wärmepumpen nicht anwenden. Auch die Methode, die kwh des Stroms mit den kwh der Wärmezähler irgendwie in Verbindung zu bringen, ist unzulässig. man vergleicht hier Äpfel mit Birnen. Ich halte den bereits geäußerten Vorschlag, einen Prozentsatz zwischen 20 und 30 % für das WW anzusetzen, für den besten Weg. Einfach und pragmatisch, jedenfalls in einem Zweifam. Haus.

Ich bin erstaunt über die zahlreichen Antworten.

Ich kann ohne Vorhandensein eines komplexen Systemschaltbildes, wo welche Zähler wie eingebaut sind, keine Aussage treffen.

Günter


Hallo Günter!

Es gibt mittlerweile Wärmepumpen wie Sand am Meer und jede ist irgendwo von der Elektrik her ein wenig anders. So gibt es welche, die von aussen nur über 1 Leitungsschutzschalter angeschlossen sind, während andere  Steurerung, Verdichter und Heizstab auf 3 getrennten LSS anschließen lassen. "Den" Schaltplan  gibt es also nicht.

Am einfachsten dürfte es sein, den Punkt in der Anlage zu finden, an dem Verdichter und E-Heizstab noch gemeinsam aufgelegt sind. An diesem Punkt würde ich einen 2-Tarifzähler einbauen, z. B. den hier

http://www.ebay.de/itm/FINDER-Stromzahler-Drehstromzahler-7E-46-8-400-0012-geeicht-beglaubigt-MID-/281456597732?hash=item41881edae4:g:KjYAAOxydgZTIXSC

Habe dazu auch noch etwas zu meiner gestrigen Antwort hinzugefügt. Oder einfach nochmal auf dieser (meiner) Seite unten nachlesen:

http://www.genialwarm.de/html/heizkostenabrechnung.html

Deine ID lässt mich vermuten, dass Du aus Leipzig bist. Das ist ein wenig weit von hier aus (Konstanz). Schlage deshalb vor, dass Du meinen Vorschlag mal mit einem "gestandenen" Elektriker vor Ort durchsprichst. Der kann dann auch Deine Wärmepumpe begutachten und dann entscheiden, was die sinnvollste Lösung ist.

Nur mit Email und ohne Bilder ist das Risiko einfach zu hoch, am Ende falsch zu liegen.

Grundsätzlich bleibe ich aber dabei, dass die Verbrauchserfassung mittels Stromzählern vorteilhafter ist, als die Verbrauchserfassung mit den lt. Eichgesetz regelmäßig (alle 5 Jahre) austauschpflichtigen konventionellen Wärmemengenzählern. Bei den Wärmemengenzählern habe ich einfach immer das Theater, dass ich nicht hinreichend genau weiß, wieviel Wärmepumpen-Strom für die gemessene erzeugte Wärmemenge aufgewendet werden musste!

Wenn noch Fragen wären, kannst Du mich anrufen (Telnr. auf meiner Seite im Impressum). Ich schreibe Dir auch keine Rechnung ;-)

Gruß, Werner


@Werner Huebner

Hallo Werner,

danke für Deine Antwort.

Leider enthalten die Angaben in den Fragen oft nicht alle notwendigen Angaben, um eine fundierte Antwort geben zu können.

Es gibt aus meiner Sicht zu viele Unwägbarkeiten hinsichtlich des gesamten hydraulischen Aufbaus, wo derzeit der WMZ und die WWZ und KWZ wie eingebaut sind.

Zum Beispiel ist auch unklar, ob neben der WP ggf. noch ein anderer Primärenergieträger zum Einsatz kommt.

Mit dem Elektro-Zweitarifzähler kann ja bestenfalls der Gesamtprimärenergieträgereinsatz ermittelt werden.

Der Gesamtprimärenergieträgereinsatz ist bei Heizkostenverteilung mit Euro zu bewerten.

Dieser Eurobetrag (nicht die kWh) werden in der Folge auf alle nachgeordneten Einheiten entsprechend HKVO aufgeteilt.

Da Wärme geliefert wird, muss auch in den Wohnbereichen Wärme messtechnisch erfasst werden.

Das kann der Zweitarifzähler für die Gesamtanlage nicht leisten.

Es ist doch zu vermuten, dass bei einer ausschließlichen WP-Versorgung des Objektes eine Fußbodenheizung betrieben wird wegen des niedrigeren Temperaturniveaus. [Annahme]

Das wiederum bedingt bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung eine physikalische Wärmemessung für die Raumwärme.

Unklar ist, wie die GWWB aufgebaut ist:

Variante A: Zentrale GWWB

Variante B: In Thermen dezentral in den separaten Wohnbereichen

Wenn dezentral: Wird die Wärmemenge für die GWWB bereits über den WMZ erfasst oder nicht.

Das eben sind die Unschärfen, die ich meine.

Und so teuer sind die WMZ nicht. Kommt natürlich darauf an, wer wo Kunde ist.

WMZ bis Qp 2,5 bekommt man ohne Sonderausprägung unter 150 EUR. In der Firma komme ich sogar noch günstiger ran.

Günter

Am sparaten Stromzähler für die WP wird der Gesamtverbrauch (Heizung + WW) festgestellt (kWh).

An den WMZ (Hzg) der jeweiligen Wohnungen, der jeweilige reale Bedarf (kWh).

Anlagenaufwandszahl = Bedarf/Verbrauch!

Hier 4000/10000 = 0,4! Für eine WP deutlich zu hoch (schlecht)!

Es scheint der Bedarf für WW zu fehlen! Hierzu einen WMZ für WW vor dem zentral indirekt beheizten Speicher installieren.
Die Aufteilung/Abrechnung erfolgt nach WW Zähler/Wohnung.
Ist damit der Bedarf für WW hinreichend berücksichtigt, lässt sich die Gesamtjahresaufwandszahl ermitteln.

LWP sollten Anlagenaufwandszahlen ~  <,= 0,29 erreichen können/müssen.

SWP solten Anlagenaufwandszahlen ~  <,= 0,22 erreichen können/müssen.

Andernfalls überhöhte Verbrauchskosten, was auf eine Murksanlage deutet.

NB:
WMZ können nur richtig messen, wenn sie auch korrekt nach Herstellerangaben eingebaut wurden. Zudem sind für den Volumenstromanteil die Qp bzw. qn Werte zu beachten. Diese erhält man aus den Berechnungsunterlagen zur Anlage.

Wenn Du die Verbrauchskosten der Wärmepumpe auf die Mieter umlegen willst, ist die Basis ein Stromzähler.

Die Wärmemengenzähler, welche den KW-Verbrauch pro Wohneinheit angeben, verraten Dir, wieviel Prozent des Gesamtverbrauchs an KW-Stunden auf die jeweilige Partei entfallen.

Für die Ermittlung des Warmwasser-Verbrauchs reicht ein Wasserzähler, jedoch nicht für die Errechnung der Energiemenge, die aufgewendet wurde um das Wasser zu erwärmen. Dazu müssten auch an dieser Stelle WMZ eingesetzt werden, so ist jedenfalls die Vorschrift.

Natürlich kannst Du ein ungefähres Ergebnis berechnen:

Beispiel mit theoretischen Zahlen:

Gesamtstromverbrauch der Wärmepumpe  10000 kWh

WMZ Heizung Wohnung 1 : 3000 kWh

WMZ Heizung Wohnung 2 : 4000 kWh

Es bleiben folglich 3000 kWh über.

Warmwasserzähler Wohnung 1 : 40 Kubikmeter

Warmwasserzähler Wohnung 2 : 50 Kubikmeter

Wenn Du 3000 durch 90 teilst, dann mal 40 bzw. 50 rechnest, hast Du theoretisch den Aufwand, der für die Erstellung des Warmwassers für Wohnung 1 / Wohnung 2 verwendet wurde.

Diese Abrechnungsvariante ist zwar gemäß Heizkostenverordnung nicht mehr zugelassen, weil die exakte Zuodnung der tatsächlichen Kosten auf diese Weise nicht möglich ist, wird aber vielfach noch so praktiziert.

Grüße, ------>

Danke für deine Ausführungen.

Die Abrechnung  bleibt in der Familie, deshalb sind die gesetzlichen Vorgaben jetzt nicht so enorm wichtig, aber wir wollen es natürlich möglichst gerecht machen.

Deine Berechnung haut bei uns nicht ganz hin. Die Wärmemengenzähler haben zusammengerechnet etwa 10.000 kWh, der Stromverbrauch für die Wärmepumpe liegt aber nur bei knapp 4.000 kWh (jeweils auf's Jahr gerechnet).

@FloBoFlo

Meine Zahlen waren nur ein absolut theoretisches Beispiel ohne Bezug auf irgendwelche realistische Daten. Also bitte keine Übereinstimmung erwarten, das wäre reiner Zufall.

Wenn Ihr weniger Energie investiert habt (Stromzähler WP) als Ihr laut WMZ verbraucht habt, so ist das entweder ein Ablesefehler, ein Rechenfehler oder ein wahres Wunder - denn physikalisch ist es nicht möglich, mehr Energie rauszuholen als zuvor reinzustecken. Leuchtet ein, oder?

Ist da eventuell noch eine Solar-Anlage oder ein wasserführender Kaminofen über einen Pufferspeicher in die Anlage mit eingebunden?

Ansonsten könnte es natürlich sein, dass der Zählerstand der WMZ nicht von diesem Jahr ist, sondern die Summe der letzten Jahre seit Einbau anzeigt...

Grüße, ------>

@PoisonArrow

Ja, ein wahres Wunder! Genau das sollen Wärmepumpen auch sein. In der Regel rechnet man, je nach Art der Wärmepumpe mit Effizienzzahlen (oder wie das heißt) von 1:4 bis etwa 1:3. Also z. B. 4000 KWh Strombedarf für 10000 KWh Wärmeenergie.

Das Wunder steckt entweder in der Erde, im Grundwasser oder in der Luft. Wärmepumpen entziehen diesen Wärme und  erwärmen damit Heizungs- und Brauchwasser. Um überhaupt interessant zu sein, müssen sie das erfüllen, was der Fragesteller schreibt.

Es handelt sich bei dem Haus offenbar um ein Zweifamilienhaus, das u. a. vom Eigentümer bewohnt wird. Demzufolge wäre die Kostenaufteilung entsprechend der Heizkostenverordnung nicht verpflichtend. Somit hab ihr relativ freie Hand.

Um überhaupt Kosten aufteilen zu können, müßt ihr zunächst alle Kosten des Betriebs ermitteln. Das ist nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch die Wartung.

Offenbar gibt es keinen Zähler, der den Wärmebedarf für das Warmwasser ermittelt. Man könnte nun über eine Formel, die man im Internet recherchieren kann, nach herkömmlicher Methode ermitteln, wieviel von der Wärmeenergie für Warmwasser gebraucht wurde.

Man könnte es sich aber auch einfacher machen und pauschal 20 % des Strombedarfs nehmen und im Verhältnis zum verbrauchten Warmwasser unter den beiden Parteien aufteilen. Die übrigen Kosten nehmt ihr als Heizkosten und legt davon 30 % nach Wohnfläche um und den Rest wieder im Verhältnis zum Verbrauch. Das ergibt eine gut nachvollziehbare Abrechnung für einen Fall, wo eigentlich alles in der Familie bleibt.

Die 20 % für die Warmwassererwärmung sind ein Erfahrungswert, den ich über mehrere Jahre in verschiedenen Objekten gewinnen konnte. Ihr könnt das im übrigen selbst gut nachkontrollieren, wenn es sich bei der Wärmepumpe nicht gerade um eine Luftwärmepumpe handelt. Ermittelt einfach mal den Stromverbrauch in der heizfreien Zeit. Dieser dürfte dann eigentlich nur für das Warmwasser sein. Rechnet diesen dann auf 12 Monate um. So erhält ihr dann einen guten Anhaltspunkt. Ein teurer Zähler eigens dafür lohnt sich meiner Meinung nach nicht, zumal er bei Euch nicht verpflichtend ist. (ca. 250,- € kostet so ein Ding)