Nebenkostenabrechnung nach Zählerwechsel nicht nachvollziehbar?

3 Antworten

Ja, das Protokoll ist nötig. Stand alter Zähler mit Zählernummer, Stand neuer Zähler mit Zählernummer. Das muss so auch in der Abrechnung drin stehn.  Normaler weise bekommt der Mieter eine Durchschrift. Auf alle Fälle hat der Vermieter ein Expl. d. Pr. Fordere Einsichtnahme um zu prüfen, was da drin steht. Die Steigerung in dieser Höhe bei gleichem Verbrauchsverhalten ist schon verwunderlich. Möglicherweise ist hier vom Vermieter bei der Übergabe der Daten an den Abrechnungsdienst oder bereits bei der Ablesung geschlampt worden.

Beim Vermieter

Bei einem Zählerwechsel muss Dir ein Austauschprotokoll in Kopie ausgehändigt werden das die Zählerstände enthällt und das von Dir unterschrieben werden muss,ist das nicht erfolgt kannst Du den vorgelegten Werten widersprechen und verlangen das die Firma die Werte der Abrechnung auch belegt.Ein Mieterschutzverein zahlt einen Anwalt und sie haben eigene Anwälte,aber da ist das Problem das alle Sachen die vor Mitgleidschaft eingetreten sind ausgenommen sind,es gibt dann nur eine Fachanwaltliche Beratung,keine Vertretung bei einem Gerichtsverfahren

Dann wendet Euch an den Mieterschutz.

Ich hab nach dem Zählerwechsel meine Daten ausgehändigt bekommen.