Nebenkostenabrechnung mit Leasingkosten für die Heizungsanlage korrekt?

Abrechnung - (Heizung, Nebenkostenabrechnung, Abrechnung) Heizungskosten - (Heizung, Nebenkostenabrechnung, Abrechnung)

4 Antworten

Weder in der Abrechnung, noch den Betragshöhe nach, sind da Leasingkosten für die Heizung enthalten.

Lass Dir die Belege vorlegen und die Abrechnung genau erklären. Gib nichts auf das, was Dir der andere Eigentümer erzählt. Woher soll es dieser besser wissen?

Vermutlich hat er auf seiner Abrechnung einen solchen Posten, der nicht auf Mieter umlegbar ist und bei Dir auch nicht umgelegt wurde.

Grundkosten gibt es immer, da nach der Heizkostenverordnung mind. 30 % der Heizkosten (max 50 %) nach Wohnfläche umzulegen sind. Das wird dann als Grundkosten bezeichnet.

... also, ich halte eine erste Heizkostenabrechnung über eine Zeitraum von 13 Monaten für nicht zulässig und verweise auf Urteile hier bei uns und Entscheidungen durch den BGH.

siehe z.B. Auszug aus Merkblatt Minol:

gesetzliche Bestimmung, dass über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen ist, ist jedenfalls insoweit verbindlich, als eine Überschreitung eines 365 Tage

umfassenden Abrechnungszeitraums nicht in Betracht kommt (Landgericht Leipzig, Beschluss vom 17.06.2004,

Az. 12 S 1657/04).

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Geht eine Heizkostenabrechnung über den Zeitraum eines Jahres

hinaus, so ist sie nicht fällig. Überschreitet der Vermieter den gesetzlich festgelegten Abrechnungszeitraum, stellt die 13 oder mehr Monate umfassende Heizkostenbeteiligung grundsätzlich keine ordnungsgemäße Abrechnung dar, so dass die Saldoforderung nicht

verlangt werden kann (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom

18.03.1997, Az. 25 S 554/96).

Es handelt sich dabei um die Grundkosten für die Heizung, bei welchen es sich um Leasingkosten für die HZG-Anlage handelt.

Leasing-/Mietkosten für die Heizungsanlage sind umlegbar wenn die Anlage vom Heizenergieversorger geleast/gemietet ist.

Allerdings kann ich in den Bildern nichts von Leasingkosten sehen.

Grundkosten sind die Kosten die nach der Wohnfläche umgelegt werden.

ich habe endlich meine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten

Wann genau und ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr?

Die Abrechnung sieht nach der Hausgeldabrechnung des Wohnungseigentümers aus.

Hallo Anitari, das mit den Leasingkosten habe ich von einem befreundeten Wohnungseigentümer. Abrechnungszeitraum ist lt. der Abrchnung der 30.04 bis zum 31.12. Es ist vermerkt, dass die Abrechnung aufgrund der Neubausituation auf 13 Monate ausgerichtet ist und es sich um eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter handelt.

Grüße und Danke für deine Antwort

Ich schau grade drüber und bin schon in der ersten Zeile etwas stutzig - was meinen die mit 13 Monate = 100% hinten in der letzten Spalte?

Also von Leasingkosten sehe ich da nichts. Woher weißt du denn, dass es Leasingkosten sind?

Hallo Pascha, es ist ein Vermerk auf der Abrechnung welcher die Ausrichtung auf 13 Monate aufgrund der Neubausituation deklariert. Habe das jetzt mal so hingenommen. Das mit den Leasingkosten habe ich von einem Nachbarn der Eigentümer ist.


Danke für deine Antwort

@Wolf2207

Also der Neubau kann ja nicht dein Problem sein! Zulässig ist eine maximale Abrechnungsperiode von 12 Monaten (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Verstößt der Vermieter dagegen, hat das zur Folge, dass die NK-Abrechnung formell unwirksam ist. Das hat die Auswirkung, dass die vorgelegte Abrechnung als nicht existent anzusehen ist. Folge: Du hast keine gültige Abrechnung vorliegen und musst nichts mehr zahlen.

Weiterhin wäre interessant, wann du die Abrechnung erhalten hast. Der Vermieter hat max. 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode Zeit. Auf deiner steht, dass die Periode bis 31.12.15 ging. Wenn die Abrechnung erst nach dem 31.12.16 bei dir eingegangen ist, ist das zu spät und du musst wieder nichts mehr nachzahlen.

Um das mit den Leasingkosten beweisen zu können, musst du dir die genauen Rechnungen vorlegen lassen. Behaupten kann man schließlich viel.

Komisch finde ich auch, dass auf Blatt 1 von 81,11 qm die Rede ist, auf Blatt 2 aber von 75,96 qm. Was stimmt denn nun?