Nebenkostenabrechnung bei Wärmepumpe - Frage zu Wärmemengenzähler

7 Antworten

Diese Berechnung wäre soweit kein Problem, ABER: ich habe für das Warmwasser keine Wärmemengenzähler, sondern nur "Wasseruhren" an jedem Warmwasseranschluss. Ich muss also irgendwie den Anteil des Warmwassers errechnen können (bei einer Wärmepumpe).

Wir haben das gleiche bei uns im Haus. Für die Abrechnung nehme ich einfach das Verhältnis der Werte der zwei Wärmemengenzähler und wende es auf die Energiekosten für die Wärmepumpe an. Das ist zwar nicht 100% korrekt (weil ja in der Regel auch das Warmwasser mit geheizt wird), aber zumindest ziemlich dicht an der Realität.

Danke für die rasche Antwort! Das Problem ist nur, dass das Warmwasser über die normalen Wasserzähler gemessen wird und nicht über Wärmemengenzähler. Das macht die Abrechnung dann schwierig...

@alpenbauer

Das ist richtig, deswegen ist meine Methode ja auch nicht ganz korrekt... aber alles andere wird kompliziert..

Falls Du eine genaue Methode findest, bin ich auch daran interessiert! :)

@genealogieguru

Ja, aber wie bringst du dann die verbrauchte Warmwasser-Menge in die Berechnung ein?

@alpenbauer

Das Wasser selber wird ja getrennt abgerechnet (natürlich nur kalt). Die Energie für das Aufwärmen des Wassers müsste mit in die Abrechnung der Wärmepumpe - und das mache ich halt gar nicht. Ich gehe quasi davon aus, dass der Verbrauch Warmwasser im gleichen Verhältnis wie der Verbrauch für die Heizung ist. Das muss natürlich nicht sein, ist aber in der Regel halt realistisch: Große Wohnung braucht viel Heizenergie, kleine Wohnung braucht weniger - große Wohnung verbraucht viel Warmwasser, kleine halt analog weniger.

Das ganze passt halt eventuell nicht mehr, wenn z.B. der Bewohner der kleinen Wohnung gar nicht heizt, aber 3x am Tag ein heißes Bad nimmt...

Du kannst ja zumindest schauen, ob das Verhältnis des Warmwasserverbrauchs in etwa das gleiche ist, wie für die Heizung (getrennte Warmwasserzähler gibt es ja sicherlich).

Rein mathematisch kannst Du das nur ganz genau lösen, wenn Du genau weißt, wie groß der Anteil der Energie für die Warmwasserzubereitung am gesamten Energiebedarf der Wärmepumpe ist. Vielleicht gibt das ja Deine Wärmepumpe an? Dann müsstest Du die Kosten erst einmal nach Heizung und nach Warmwasseraufbereitung trennen und diese Kosten dann genau nach den Verhältnissen der Verbräuche aufteilen. Das wäre dann 100% korrekt - aber auch etwas aufwendig.

Wenn Du alle Daten ablesen kannst, kannst Du Dir ja eine Exceltabelle basteln, wo Du dann nur noch die Werte eintragen brauchst.

Viel Erfolg!

Nichts mit Jahresarbeitszahl bei der Abrechnung. Gesamte Kosten der Anlage, also Betriebsstrom, Stromzählergebühr, Wechselkosten der Wärmemengenzähler = Wechselkosten durch 6 Jahre, 6 Jahre ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Eichfrist (diese kann man sich ersparen wenn innerhalb der Familie abgerechnet wird) und sämtliche anfallenden Kosten Wartung etc. Diese Summe X100 Teilen in 70/30 oder 50/50 oder 60/40. Ich würde 70/30 nehmen. 30% der Summe X100 geteilt durch die gesamten Wohnquadratmeter = Kosten pro m². Diese Summe hat jede Partei für seine m² zu Zahlen. also mal Wohnungsgröße. Die 70% werden geteilt duch die Summe der beiden Wärmemengenzähler. So erhält man die Kosten pro MWh. Nun diese Kosten pro MWh multipliziert mit dem Zählerwert von dem Zähler 1. Dazu die m² Kosten der Wohnung 1 rechnen. So erhält man die Heizkosten der Wohnung 1. Das gleiche mit Wohnung 2. Wenn man die Heizkosten der beiden Wohnungen wieder zusammenrechnet muß man wieder auf die Gesamtheizkosten kommen. XXXXXX Die untere Wohnung ist sicherlich kälter. Man kann sich auch auf einen Schlüssel von 50/50 einigen. So sind die Kosten relativierter. (70%-50% Verbrauch, der Rest m²). Klingt alles sehr schwierig, mit excel ein Kinderspiel. und schon hat man die Kosten Jahr für Jahr für den Abrechnungsdienst gespart. (Sämtliche Heizkosten bedenken,Installateur fragen)

2,5 x gesamten Kubik Warmwasser x Temperaturdifferenz = kwh XXXXXX 2,5 x 30m³ x (55°C-8°C) = 3,525 Mwh Diesen Betrag zu den beiden Wärmemengenzähler dazu rechnen. Die in oben beschriebener Rechnung erhaltenen Kosten pro MWh mal 3,525MWh sin die Kosten für Warmwasser. Diese Kosten durch die Summe der Verbrauchten m³ der Einzelwarmwasserzähler. Soviel Kostet ein m³ Warmwasser in der Erwärmung. Ab 2015 ist auch für Warmwasser ein Wärmemengenzähler vorgeschrieben! Leider finde ich den Gesetzestext nicht mehr. Aber solange keiner meckert, es geht auch ohne

@BauManne

Hallo, vielen Danke für die Info's. Ich bin normalerweise kein "Depp", aber so ganz komme ich mit der Berechnung immer noch nicht klar bzw. in diesem langen Text ist das etwas verwirrend.

Mal angenommen folgendes Beispiel:

  • Warmwasserverbrauch gesamt: 30 m³
  • Wärmemengenzähler Heizung gesamt: 6.000 kwh

  • Stromverbrauch für Wärmepumpe: 2.500 kwh

  • Verbrauch Wohnung 1: Warmwasser 10m³ / Wärmemengenzähler Heizung: 2.000
  • Verbrauch Wohnung 2: Warmwasser 20m³ / Wärmemengenzähler Heizung: 4.000

Wie würde hier die Berechnung aussehen? (mal ohne Berücksichtigung vom Verteilungsschlüssel 70/30)

@alpenbauer

angenommene Warmwassertemperatur im Speicher 55°C Wasserzulauftemperatur 8°C. Gesamtbetriebskosten Wärmepumpe incl. Zählergrundgebühr und Wartung sind angenommen 870€ (rein fiktiver Wert) 2,5x30x47=3525kwh für Warmwasser 2000+4000+3525kwh = 9525kwh Gesamtkosten der Wärmepumpe 870€ / 9525kwh = 0,09134€ / kwh 3525kwh x 0,09134€/kwh = 321,97€ Kosten für Warmwasser 321,97€ / 30m³ = 10,73€ / m³ Ein Kubikmeter Warmwasser kostet in der Erwärmung 10,73€ (ohne Wassergeld). Heizung: 6000kwh x 0,09134€/kwh = 548,03€ für Heizung Wohnung 1: 10m³ x 10,73€/m³=107,30€ für WWerwärmung ; 2000kwh x 0,09134€/kwh =182,68€ für Heizung ; ergibt zusammen 289,98€ XXXXX Wohnung 2: 20m³ x 10,73€/m³ = 214,60€ für WWerwärmung, 4000kwh x 0,09134 = 365,35€ für Heizung ; ergibt zusammen 579,95€ XXXXX Für die Abrechnung andere Rundungsregeln nehmen um am Schluß wieder auf die Gesamtkosten zu kommen. Es wird jedoch ein Schlüssel von 70/30 empfohlen, da die Bereitstellungsenergie und Grundkosten nicht unerheblich sind und somit den Mehrverbraucher (2) stärker und ungerecht belasten. In die Gesamtkosten bitte alle !!! anfallenden Gebühren und Aufwendungen der nächsten (6) Jahre aufs Jahr zurückgerechnet mit einrechnen, da sonst in einem Jahr die Kosten stark steigen und unverhältnissmäßig hoch sind ( Pech wenn da nun eine WE leersteht. (man weiß nie) Hoffe ich habe im Schnelldurchlauf keinen Fehler gemacht. Excel ist halt übersichtlicher.und ohne Werbefenster mitten im Schriftfeld (nervt)

@BauManne

kalte BKA: Kosten für Wasser laut Rechnung / Summe der Einzelwasserzähler = Kosten pro m³ Wasser. Die angefallenen Kosten müssen auf die Schadeinheiten umgelegt werden. Die Summe der Wasserunterzähler entspricht nicht dem Wasserhauptzähler vom Versorger( Zählertoleranz ). (sollten max.7% sein sonst Anlage prüfen)

Vielen Dank für Eure Kommentierungen!

Ich habe die Formel in der Heizkostenverordnung gefunden.

Q = 2,5 * (kWh : m3 * K) * V * (tw – 10 °C)

Es sind alle Zeichen erklärt, nur nicht das "K" und ich weis auch nicht was das in der Formel sein soll.

Die Verfahrensweise für die Abrechnung von WW wenn die verbrauchte WW-Menge bekannt ist wird in §9 der Heizkostenverordnung inkl. Formel genau beschrieben.

Einfach mal unter Wikipedia Heizkostenabrechnung und Heizkostenverordnung schauen, da kann man alles nachlesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung