Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel hausgeldabrechnung?
Hallo wir haben zum 30.06 eine Eigentumswohnung gekauft jetzt hat sich der Vorbesitzer gemeldet und nach der nebenkostenabrechnung/hausgeldabrechnung gefragt ich habe ihr angeboten dass wir uns das Geld teilen da wir beide genau ein halbes Jahr dort Eigentümer waren allerdings möchte sie die genauen Details sehen( sie besteht darauf) bin ich dazu verpflichtet ihr das zu zeigen? Ich habe außerdem im Internet gelesen dass ich garnicht verpflichtet bin ihr die Hälfte zu zahlen da wir das quasi beim Einkaufspreis mitgekauft haben Im Kaufvertrag der Wohnung steht nicht... würde gerne wissen wie das rechtlich aussieht da Sie mir ziemlich krumm kommt und ich ihr so patzig wie sie ist am liebsten keinen Cent bezahlen würde
2 Antworten
Wenn im notariellen Kaufvertrag keine expliziten Regelungen zur Abrechnung vereinbart wurden, dann steht demjenigen das Guthaben (aber auch eine Nachzahlung) zu, wer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abrechnung als grundbuchamtlicher Wohnungseigentümer eingetragen ist, was wohl Du warst/bist.
Lies also nochmal sicherheitshalber im Kaufvertrag nach; wenn dort tatsächlich nichts enthalten ist, wäre eine Teilung der Guthabensumme tatsächlich reine Nettigkeit - ein rechtl. Anspruch besteht allerdings nicht.
.... ich kenne nur sehr wenige ET, die so eine m.E. wichtige Angelegenheit im KV ordnen.
Der Verwalter liefert eine, nicht zwei, Abrechnungen für das Wirtschaftjahr.
Ein Guthaben bzw. eine Nachforderung bekommt der ET, der am Tag der Beschlußfassung im Grundbuch steht. Der ET bekommt auch die AR.
Bei uns dauert die Umschreibung derzeit fast ein Jahr.
Der Verkäufer schuldet ja auch so lange das Hausgeld und somit bekommt er dann auch de AR vom Verwalter die AR.