Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel hausgeldabrechnung?

2 Antworten

Wenn im notariellen Kaufvertrag keine expliziten Regelungen zur Abrechnung vereinbart wurden, dann steht demjenigen das Guthaben (aber auch eine Nachzahlung) zu, wer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abrechnung als grundbuchamtlicher Wohnungseigentümer eingetragen ist, was wohl Du warst/bist.

Lies also nochmal sicherheitshalber im Kaufvertrag nach; wenn dort tatsächlich nichts enthalten ist, wäre eine Teilung der Guthabensumme tatsächlich reine Nettigkeit - ein rechtl. Anspruch besteht allerdings nicht.

.... ich kenne nur sehr wenige ET, die so eine m.E. wichtige Angelegenheit im KV ordnen.

Der Verwalter liefert eine, nicht zwei, Abrechnungen für das Wirtschaftjahr.

Ein Guthaben bzw. eine Nachforderung bekommt der ET, der am Tag der Beschlußfassung im Grundbuch steht. Der ET bekommt auch die AR.

Bei uns dauert die Umschreibung derzeit fast ein Jahr.

Der Verkäufer schuldet ja auch so lange das Hausgeld und somit bekommt er dann auch de AR vom Verwalter die AR.