Nebenkostenabrechnung aus Vermietung in Einkommensteuererklärung ansetzten?

5 Antworten

Finanzamt bevorzugt Bruttomethode.

Erstens: Wohnflächen feststellen. Zweitens: prozentuales Verhältnis ermittelt.

Der eigengenutze Teil ist dann für die allgemeinen Kosten und AfA nicht abziehbar.

Drittens: Reparaturkosten wie folgt zuordnen: A) Allgemeine Zuordnung, über alle Bereiche, also z.B. Außenanstrich. B) Zuordnung zu Mietwohnungen C) Zuordnung zur eingenen Wohnung

Weitere Unterteilung: Größere Instandhaltungen, die verteilt werden können, wenn man will, auf zwei bis fünf Jahre. Kleinere Reparaturkosten, die sofort abgesetzt werden sollen.

((hier wird es etwas schwierig))

In der Anlage V ist ein Feld für den prozentual nicht abziehbaren Teil für die eigene Wohnung.

Weitere Felder sind für die direkt zugeordneten Kosten.

Wenn größere Aufwendungen mit Verteilungsmöglichkeit vorliegen, besser doch zum Steuerberater.

Die StB Kosten für die VuV Erklärung sind weiterhin im Jahr der Zahlung Werbungskosten !

Ich denke ja, aber nur anteilig. Für Deine Wohneinheit muß Du selber aufkommen. Oder hast Du diese Kosten auf alle Wohneinheiten verteilt, so daß die Mieter mitzahlen. Dieser Anteil der jeweiligen Mieten sind dann nicht als Mieteinkünfte zu bewerten. Tipp: geh lieber zum Steuerberater, bei diesem 1. mal. Finanzämter legen die Steuergesetze in anderen Bundesländern oft anders aus.

Bruttomieten in der Anlage aus V + V angeben. Afa und Zinsaufwendungen, Vers. etc. nicht vergessen. Die Differenz, welche Ihren eigengenutzten Anteil betrifft bleibt dann automatisch bei Ihnen. Sie könnten sich beim ersten Ausfüllen eines Steuerberaters bedienen um dann in den Folgejahren einfach nach dem dann bekannten Muster die aktuellen Zahlenwerte selber einzusetzen.

missi08 
Fragesteller
 13.02.2009, 09:46

Reicht es wenn ich das Wasser/Abwasser und Strom (hauptsächlich, da ich nur eine Gesamtrechnung vorliegen hab nach % bezüglich der Vermietung in die Anlage V eintrage?

firstguardian  13.02.2009, 09:53
@missi08

Die Werte vollständig angeben! Wenden Sie sich bei der ersten Erklärung an einen Steuerberater! Danach ist es dann kostengünstig und einfach!

Ob Brutto- oder Nettomethode gewählt wird, alle Kosten, ob Einnahmen oder Ausgaben, sind in dem Jahr anzusetzen, in dem diese angefallen sind.

freie entscheidung, entweder Brutto Methode, also alle umgelegten Kosten und die von den Mietern gezahlten Nebenkosten einbeziehen, oder (Nettomethode) alle Nebenkosten die umgelegt werden udn die gezahlten Nebenkosten raus lassen.

missi08 
Fragesteller
 13.02.2009, 09:45

Ich hab mich für die Bruttomethode entschieden. Ich frag mich nur, wie kann ich die Nebenkosten trennen? Reicht es aus wenn ich alles anteilig 8mir gehts hauptsächlich um Wasser/Abwasser etc, da ich noch keinen genauen Verbrauch hab)in Anlage V eintrage und dann in 08 die Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung als Einnahme angebe?

wfwbinder  13.02.2009, 10:12
@missi08

Alles rein, es kommen dann ja spätestens im nächsten Jahr auch die Naczaahlunen als Einnahmen an. für den eigenen Anteil nach der Vertrielungsart den ensrechenden Betrag gesondert als (fiktive) Einnahme ansetzen.