Nebenkostenabrechnung allgemeinstrom mieter?

5 Antworten

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Der Vermieter darf das so umlegen. Und er muss es sogar auch so tun, weil es im Gesetz so vorgesehen ist. In §556a Abs 1 BGB liest du:

Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

Es ist so vorgesehen, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart ist. Das bedeutet, man kann auch vereinbaren, das ein anderer Maßstab gewählt wird, z.b. nach Anzahl der Wohnungen oder nach Personenzahl. Aber das muss im Vertrag vereinbart worden sein.

Du könntest also zum Vermieter gehen, und ihn bitten, das vertraglich zu ändern. ABER der Vermieter muss das dann für alle Mieter ändern, nicht nur für einen. Und für den anderen Mieter bedeutet das dann, dass er mehr bezahlen muss. Und sicherlich ist er darüber nicht erfreut und wird wahrscheinlich nicht dafür unterschreiben.

Wenn du es schaffst, dass alle Mieter und auch der Vermieter mit einer Änderung des Maßstabs einverstanden sind und dafür unterschreiben, dann kann das gemacht werden. Aber der Vermieter kann und darf das wie oben gesagt nicht allein von sich aus anders machen.

Besten Dank für den Stern. Darf ich fragen, ob du mit dem Vermieter irgend was klären konntest oder eine Änderung vereinbaren?

Jetzt die Frage muss das nicht auf 3 Parteien gleich aufgeteilt werden ?

Nur wenn das vertraglich vereinbart wäre.

Darf der Vermieter das nach qm abrechnen?

Muß er sogar wenn vertraglich nicht anders vereinbart.

Selbstverständlich kann der Vermieter nach Wohnungsgröße den Allgemeinstrom abrechnen. Wenn vereinbart, kann er dies auch nach Personen pro Haushalt abrechnen.

Daher ist gegen Ihren Betrag nichts einzuwenden.

Den Flurstrom wird wohl tagsüber, wenn es hell ist, kaum jemand einschalten, auch wenn er den ganzen Tag zu Hause ist.

Doch da es bei uns Beine fenster gibt und es stockdunkel ist . Und es wurde nichts vereinbart

Darf der Vermieter das nach qm abrechnen?

Ja: "Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen" bestimmt § 556a I 1 BGB."

Da nur Heizungskosten zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden müssen, ist gegen die Anwendung dieses grundsätzlichen Verteilerschlüssels nichts einzuwenden.

G imager761

untzwa :-)

In meiner Nebenkostenabrechnung wird der Allgemeinstrom durch die Anzahl der Wohneinheiten geteil, unabhängig von der Größe.

Aber selbst dann würdest du mitzahlen, wenn Andere mehr Strom verbrauchen als du.

Wie willst du das bei Allgemeinstrom anders lösen?

Das ist ja in Ordnung das wir zahlen aber der Vermieter rechnet den Allgemeinstrom durch die qm Anzahl nicht nach Wohneinheiten und ich möchte wissen ob er das darf oder nicht. Da ich das sehr ungerechtfertigt finde

@ronnyarmin

Im Mietvertrag steht nichts darüber drin das er nach qm abrechnet.....

@Tara9876

Vielen Dank schonmal für deine mühe

@Tara9876

Aber im BGB. Da steht das Betriebskosten nach der Wohnfläche umgelegt werden müssen wenn nach Verbrauch nicht möglich und vertraglich nicht anders vereinbart.

@Tara9876

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, so will es das Mietgesetz, dass nach qm abgerechnet wird.

Das ist bei Allgemeinstrom immer etwas ungerechnet, wenn in einer Wohnung 4 Personen leben, in einer anderen nur einer.

Ich persönlich rechne nach Personen pro Mietpartei um. Das muss aber im Mietvertrag so vereinbart worden sein.

Fragen Sie Ihren Vermieter ob er das nicht evtl. auch so machen kann.