Nebenkostenabrechnung - Umlageausfallwagnis rechtens?
Hallo :-)
ich wohne in einer normlen Mietwohnung - d.h. keine Sozialwohnung oder ähnliches - sondern eine die von einer Immobiliengesellschaft vermietet wird. Diese Immobiliengesellschaft ist seit Ende 2016 Eigentümer.
Dieses Jahr haben wir Mieter zum 1. Mal eine Betriebskostenabrechnung von diesem Vermieter bekommen. Noch zur Erklärung: Die Immobiliengesellschaft möchte uns Mieter gerne raus haben. Die Wohnungen sollen als Eigentumswohnungen verkauft werden. Es ist eine Investmentfirma, die logischerweise nur verdienen wollen... (d.h. wenn hier was kaputt geht, wird es auf die lange Bahn geschoben oder man darf die Kosten selbst bezahlen, auch wenn es sich um Reparaturen handelt, die eigentlich der Vermieter zu tragen hätte.
So NUN ZU MEINER EIGENTLICHEN FRAGE :-)
Auf der Betriebskostenabrechnung - die wir vor ca. 2 Wochen für 2018 bekommen haben - steht erstmalig der Posten
Umlageausfallwagnis in Höhe von knapp 50,00 Euro (2 %) aufgeführt.
Was ist das? und ist es Rechtens?
Hier stehen zur Zeit mehrere Wohnungen leer, ich vermute mal, dass wir Mieter nun den Leerstand mitfinanzieren müssen, oder?
Für Eure Antworten schonmal Danke im voraus :-)
LG vom Spidergirl
8 Antworten
Durch den Verkauf der Wohnungen haben sich eure Mietverträge ja nicht geändert. Und einseitige Vertragsänderungen kann die Eigentümergesellschaft nicht vornehmen.
Und das Unlageausfallwagnis (gemeint ist wohl der Verbrauch bei Leerstand) ist das unternehmerische Risiko des Eigentümers. Das kann er nicht umlegen. Auf keinen Fall nachträglich in einen bestehenden Vertrag einbauen.
Was mir gerade in den Kopf schießt :-) Wie sieht es mit den "neuen" Eigentümern hier in den Häusern (ist ein ganzer Komplex) aus? Müssen die den Leerstand finanzieren? Da würden sich glaube ich einige der neuen Käufer (teils ehemalige Mieter) bestimmt für interessieren...;-)
Ihr könnt auch zusammen legen und einen Rechtsanwalt mit der Wahrung eurer Interessen beauftragen. es reicht ja, wenn einer mit seiner Klage durchkommt.
Das kommt darauf an, wie der Teilungsvertrag aussieht. Es werden ja lauter Eigentümergemeinschaften entstehen. In DEREN Verträge kann man das Ausfallrisiko ja einbeziehen.
Ich bin selbst Erwerbsgemindert - hätte also die Berechtigung für einen Beratungsschein oder?
Einen Beratungsschein bekommt praktisch jeder. Erst später wird dann darüber bestimmt, ob du die Kosten nachzahlen musst.
Achso okay - werde sie aber auch mal darauf ansprechen :-)
Nun handeln Sie bei einer eigenen Kündigung nur nicht voreilig und unüberlegt! - Da ist mit etwas Geschick ´ne Menge Geld für Sie drin!
Wie das?
Sie sind für den Eigetnümer ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um die Steigerung des Verkaufswertes seiner Wohnung geht!
Bei normal finanzierten Wohnungen nur dann, wenn es explizit im Mietvertrag so vereinbart wurde.
Wo und wie würde es dann da stehen?
müsste unter den Versicherungen aufgeführt sein
Im Mietvertrag!
okay danke :-) dann guck ich da nochmal genauer hin :-)
wenn dieser Posten nicht im Mietvertrag aufgeführt zur Umlage, ist dieser nicht rechtens
Den Mietvertrag habe ich gerade durchgeschaut, ich kann da nichts entdecken. Der ist noch vom Vor-Vor-Besitzer der Wohnanlage. Gibt es dafür auch noch andere "umschreibendere" Bezeichnungen?
nein
Also müsste da genau was mit "Umlageausfallwagnis" oder von mir aus auch Umlage Ausfallentschädigung stehen?
Umlageausfallwagnis rechtens?
kommt drauf an .....
https://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/umlageausfallwagnis/
Bei nicht preisgebundenem Wohnraum ist eine Abwälzung des Umlageausfallwagnis auf den Mieter lediglich dann möglich, wenn dies ausdrücklich individualvertraglich (also ausgehandelt) vereinbart wird.
Da es sich um keine Sozialwohnung handelt, also nicht ;-) Danke für den Link
Bei preisgebundem Wohnraum (Sozialwohnungen), ja.
ist freier Wohnraum :-)
Ja ich denke auch, dass diese Immobilien-Haie sich den selbstverschuldeten Leerstand der Wohnungen finanzieren lassen möchte. Ich ziehe Ende nächsten Jahres Gott-sei-Dank aus, aber hier sind noch andere - viele ältere Mieter - die das sehr interessiert.
Also wäre es gut, Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einzulegen und dann die Links die ich hier bekommen habe mitzusenden?