Nebenkostenabrechnung - Guthaben?

8 Antworten

Die "Hilfe" des Mietervereins: "Beauftrage einen Gutachter auf Kosten des Vermieters" war ein kapitaler Schuss ins eigene Knie, denn: Wer einen Auftrag erteilt, zahlt auch die Kosten. Das habt ihr wohl auch noch gemacht, aber dann: Rechtsirrig die Gutachterkosten gegen die Miete aufgerechnet. Das führte zu einer Mietschuld, gegen die nun der Vermieter das Guthaben der BK-Abrechnung aufrechnen kann.

Nur Kosten zur Beseitigung von MietMÄNGELn können nach Selbstbeauftragung zu deren Beseitigung nach Vorgaben des BGB durch den Mieter gegen die Miete aufgerechnet werden.

Ich bin überzeugt, dass das Ihr in diesem Fall keinen Stich sehen werdet, Guthaben und Mietschuldaufrechnung sind mit Zahlen hier zwar nicht untersetzt, wäre aber hilfreich.

Grundsätzlich ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung zu viel geleisteter Vorauszahlungen sofort mit der Vorlage der Nebenkostenabrechnung fällig und damit zahlbar (BGH NZM 2005, 342).

Der Vermieter hat Euer Guthaben in der Nebenkostenabrechnung zu Gunsten des Mieters durch Ausweisung und Versand an Euch faktisch anerkannt hat.

Natürlich ist festzustellen, ob der Vermieter das Guthaben eventuell mit eigenen fälligen Forderungen verrechnet. Möglicherweise findet sich in der Abrechnung ein Hinweis. Geht es in Ihrer "Rechtstreitigkeit" möglicherweise um so einen Punkt?

Es empfiehlt sich, eine Zahlungsfrist zu setzen (z.B. 14 Tage) mit Datum. Rein formal kommt der Vermieter als Schuldner der Zahlung mit der Mahnung in Verzug (§ 286 I 1 BGB). Im Übrigen begründet sich der Verzug auch dadurch, dass der Vermieter nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung zahlt (§ 286 III 1 BGB). Eine ausdrückliche Mahnung sorgt aber für klare Verhältnisse.

Warte aber noch auf ein paar Kommentare von Juristen hier, die Euch da fundiertere Auskunft geben können. Da sind ein paar gute gf-Helfer bei ;-)

Ja das hört sich gut an. Danke. Übrigens, sind gerade keine fällige Forderungen vom Vermieter anhängig.

Im Übrigen begründet sich der Verzug auch dadurch, dass der Vermieter nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung zahlt (§ 286 III 1 BGB)

Vorsicht. Wenn der Vermieter Verbraucher ist klappt das meist nicht, wenn auf der Abrechnung selbst der explizite Hinweis darauf fehlt (Abs. 3).

@kevin1905

Korrekter Hinweis. Es muss ja nicht eine Gesellschaft sein. Danke.

Auf jeden Fall schriftlich Frist setzen.

Lange Geschichte,

also wir,(1 Mieter-Paar) haben die Vermieterin angemahnt, dass Sie den Schimmel im Wohnzimmer,Schlafzimmer,teilweise in der Küche und im Keller/Treppenhaus beseitigen soll. Die Vermieterin glaubt dass wir ein falsches Lüftungsverhalten haben, was nicht stimmt und Sie nicht das Gegenteil beweisen kann. Sie hat keine Lust was zu tun und schaut sich die Sache nicht mal genau an. Wir sind zum Mieterverein gegangen und da wurde uns gesagt das wir eine Mietminderung durch den Schimmel machen können und einen unabhängigen Gutachter, auf Kosten der Vermieterin, beauftragen dürfen, Was wir dann auch getan haben. Das läßt sich die Vermieterin nicht gefallen und hat Ihrerseits einen Rechtsanwalt beauftragt. Inzwischen kam auch schon ein Schreiben vom Amtsgericht. Also der Rechtstreit geht jetzt richtig los. Sie will es nicht glauben das wir nicht der Verurascher der Schimmel-Bildung sind und will natürlich den Gutachter nicht bezahlen, bzw. Sie will dass wir die Gutachterkosten, was wir von der letzten Miete verrechnet haben, zurück zahlen. Da wir ja schon was von der Miete abgezogen haben,(2 mal schon 10% Mietminderung und die Gutachterkosten), will Sie wahrscheinlich aus den Grund, die Nebenkosten-Rückerstattung zurück halten..........

@STATUSQUO

Achte ab jetzt auf kevin1905 ! Ab jetzt wird es fachlich fundiert ;-)

@STATUSQUO
Inzwischen kam auch schon ein Schreiben vom Amtsgericht.

Was genau kam da? Klage? Mahnbescheid?

Darf der Vermieter ein Guthaben der Nebenkostenabrechnung dem Mieter vorenthalten

Ja: Es besteht tatsächlich ein Aufrechnungsanspruch des VM gem. § 387 BGB wegen Mietrückstand aus unberechtigter Mietminderung und unzulässiger Kostenberechnung eines selbst beauftragten Gutachters.

G imager761

.... natürlich, es bestehen doch Mietforderungen und es ist ein Streit bei Gericht anhängig.

Und Schimmel erlebe ich auch. "100 Jahre" nichts, neue Mieter, und im Herbst geht es schon los. Das ganze andere Haus hat nichts. Mieter ziehen aus, Schimmel kommt nicht wieder. Aber ich habe Schuld!

Viel Glück!

Nein darf er natürlich nicht

Bist Du da sicher und gibt es da ein Urteil mit Aktenzeichen?

Schau mal auf Nebenkostenabrechnung.com

... wird er aber trotzdem machen.

Gegenmittel: Miete entsprechend kürzen.

@bwhoch2

Da produziert der Fs aber ordentlich Mietschulden > siehe sein Kommentar "lange Geschichte"

Das mit der Miete dementsprechend kürzen, wäre eine gute Idee. Danke.

@STATUSQUO

Dies aber vorher dem Vermieter nachweisbar anzeigen (Aufrechnungserklärung).

@kevin1905

Ein Gutachten ist kein Mietmangel!!

@kevin1905

Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Ein selbst beauftragtes Gutachten gibt keine Kostentragungspflicht des VM her.

Und es gibt schon deshalb nichts aufzurechenm, weil es bereits einbehalten wurde.

Dem VM steht hingegen eine Aufrechnung wegen Mietrückstands aus ungerechtfertigtem Gutachterrechnungs-Einbehalt plus 10%iger Mietminderung zu :-O