Nebenkosten: Minol-Abrechnung seit Jahren falsche Zähler

4 Antworten

Geh zum mieterschutz. Das ist sehr speziell!  

Für die korrekte Zuordnung der Zähler ist der Vermieter verantwortlich. Mit dem hast du einen Vertrag. Als Laie kannst du nicht feststellen, ob die Zuordnung zu den anderen Wohneinheiten korrekt ist. Das kann in deinem Fall der Energieversorger, oder eine Fachfirma. Wenn du Zweifel an der korrekten Zuordnung der Zähler hast, lass das am besten vom Energieversorger überprüfen. Der Vermieter hat mit Minol einen Vertrag. Minol errechnet nach den Zählerständen den Verbrauch und erstellt die Nebenkostenabrechnung. Auch Minol muss nicht überprüfen, ob die Zuordnung korrekt ist. Die lesen ab und das wars. Eine Nachforderung wegen falscher Zuordnung der Zähler, kann der Vermieter nicht stellen. Vielmehr stellt sich die Frage, wer die Anschlüsse der einzelnen Zähler vorgenommen hat . Meist wird dies von einer Fachfirma erledigt. Ist dieser Firma ein Fehler unterlaufen , was zu falschen Verbrauchsabrechnungen führt, wäre zu prüfen, ob diese Firma regresspflichtig ist.. Um die Neutralität zu wahren, würde ich in diesem Falle den Energieversorger mit der Überprüfung beauftragen. Nicht die Fachfirma, weil es vielleicht spezielle Beziehungen zwischen Vermieter und der Fachfirma geben könnte. Die Fachfirma dann bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat, was du als Laie nicht überprüfen kannst.Stellt sich heraus, dass die Anschlüsse falsch sind und demzufolge über einen längeren Zeitraum falsche Abrechnungen erstellt wurden, wäre das eine rechtliche Frage, wer wem etwas zu erstatten hat, oder Verährung greift.

... ich rate von Fachfirmen ab, denn wer soll die denn bezahlen?

Ich hege den schlimmen Verdacht, daß der Vermieter auf der jeweiligen Etage die Wohnungen vertauscht hat, was ja auch oft der Stromanbieter macht, daher ja immer der Herdtest ist erforderlich. Und somit sollte er zu allererst von den schlaflosen Nächten seines Mieters wissen, oder?

Da die Installation von MINOL vorgenommn wurde, sind diese auch für die korrekte Zuordnung zuständig. Eine Korrektur muss angefertigt werden, wenn du oder ein anderer Nutzer der Meinung ist, dass er benachteiligt wurde. Innerhalb der Abrechnungsfrist, die aber für 2013 am 31.12.2014 abgelaufen ist, hat der Vermieter und Minol ein Nachbesserungsrecht. Nach diesem Termin hat der Nutzer trotzdem ein Anrecht auf eine Korrektur und auch auf die vielleicht resultierende Rückzahlung, ergibt sich aber eine Nachzahlung, so ist diese nicht fällig. Auf jeden Fall musst du jetzt den Vermieter einschalten und ein Überprüfung fordern. Anhand der Zählernummern hast du den Mangel bei dir ja bereits festgestellt. Was da noch im Argen liegt, muss der Messdienst mit dem Vermieter klären. Vertauschte Nutzeinheiten kommt leider öfter vor als man glaubt.

...also, mit solchen Behauptungen wäre ich mehr als vorsichtig. Warum bitte sollten denn die Dir irgendwelche Erfassungsgeräte unterjubeln? .. auch in unseren Hütten haben wir u.a. diesen Wärmeßdienst und dem Vermieter obliegt es doch, die benötigten Angaben zur Verfügung zu stellen. Der Mieter darf gerne so eine AR auch anschauen und die ihm bekannten Ablesewerte mit der AR vergleichen. Und wenn der Vermieter die Etagen vertauscht, weil er anders zählt, ist der doch fällig, oder? Was sagt der denn überhaupt dazu?