Nebenkosten: Grundsteuer auf Mieter umlegen wenn nur einige Monate angemietet?

5 Antworten

Hey andizz,

das ist eine gute Frage!

Grundsätzlich ist es so, dass Grundsteuern laut Betriebskostenverordnung anteilig umgelegt werden können, sofern darüber eine konkrete und ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde. Für Gebäude, die gewerblich und privat genutzt werden, muss die Grundsteuer separiert werden. Bei Grundsteuernachzahlungen darf der Vermieter vom Mieter den anteiligen Betrag einfordern, sollte es zu einer Grundsteuerrückzahlung kommen, muss der Vermieter dem Mieter anteilig diese erstatten. Die Mieter zahlen die Grundsteuer außerdem natürlich nur nach Nutzungszeitraum, in deinem Fall dann also nur die 4 Monate.

Du kannst im Lexikon von MINEKO noch einmal alles zum Thema Grundsteuer und Nebenkosten nachlesen.

Ich hoffe, das hilft dir!

Die NK sind bei Leerstand genau so umzulegen wie wenn alle Wohnungen Vermietet sind.

Für den Zeitraum den Wohnungen leer stehen muß der Vermieter die Kosten tragen.

In deinem Beispiel also für 8 von 12 Monaten für diese Wohnung.

Ist die Umlage nach Wohnungen eigentlich vertraglich vereinbart?

Wir haben eine 3 Parteien Haus zu vermieten, die Grundsteuer und Versicherung wurden immer gedrittelt auf alle.

Ich hoffe, dass wurde auch vertraglich so vereinbart? Laut Gesetz müssen diese Kosten nämlich nach dem Maßstab der Wohnfläche umgelegt werden, wenn es keine andere vertragliche Regelung gibt.

Ansonsten muss der Mieter diese Kosten hier nur anteilig zahlen. Wenn er nur 4 Monate darin gewohnt hat, zahlt er auch nur für 4 Monate. Den Rest trägt der Vermieter.

.... dann sei froh, denn so einen Verteilerschlüssel muss kein Mieter hinnehmen.

Wurde der wirklich so vereinbart und was ist mit den anderen Kosten und Lasten?

nur für 4M denn rest muss der Eigentümer zahlen