Nebenkosten enthalten "SAT Anlage" diese Empfängt kein HD, kann ich den Vermieter verpflichten bzw. diese gebühr daraufhin nicht mehr bezahlen?

7 Antworten

War der Zustand schon zu Mietbeginn?

Dann kannst Du das nicht verlangen. Aber reden kann helfen und wenn der Vermieter die Anlage modernisiert und dafür hinterher erhöhte Gebühren für die SAT-Nutzung verlangt, ist das nur recht und billig.

.... das kann aber etwas nicht stimmen. Warum sollte das Signal nicht ankommen, wenn es gesendet wurde?

Wir haben Receiver und die bringen uns die Sendungen auf den Schirm. An der Schüssel wurde nichts geändert.

Ist HD vertraglich im Mietvertrag vereinbart oder gab es HD schon zu Mietbeginn?

Falls nein, dann muss der Vermieter nichts machen und Du darfst auch nicht die Miete kürzen.

Wenn doch, dann schriftlich den Mangel per Einwurfeinschreiben melden und unter genauer Fristsetzung auffordern ihn zu beheben.

Die "Sat.-Anlage" wurde vermutlich vor dem Mietbeginn installiert. Welche Betriebskosten sind denn hier anhängig? Stromversorgung des Kaskadenverstärkers? Turnuswartung der Anlage aller 2-3 Jahre? Alles nur pillepalle > deine Kosten könnten hier p.m. bei 50Cent liegen. Wenn die LNB digitaltauglich ist (sonst funktioniert kein Sat-TV), dann empfängst du auch HD-TV. Solltest du einen Receiver alten Datums haben, dann muss der ersetzt werden, ist aber allgemein nicht Aufgabe des Vermieters.

Nein, kannst Du nicht. Wenn es im Mietvertrag, den Du unterschrieben hast,  bei den Nebenkosten mit aufgeführt ist, musst Du es auch zahlen. Auch wenn Du so kein HD empfangen kannst.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf HD-Empfang.