Nebenkosten- Abschlussrechnung erst nach 1,5 jahren

12 Antworten

Das kommt darauf an,wie der Abrechnungsmodus ist.Wenn Die Abrechnungsperiode von 01.012009 bis 31.12.2009 geht,muß die Abrechnung innerhalb von einem Jahr vorgelegt werden,also bis 31.12.2010.Abrechnungsmodus ist entweder wie Oben,Oder vom juli bis juni des folgejahres.dann währe das bisJuni 2009 geweswn.in beiden Fällen ist Sie verjährt.

"Oder vom juli bis juni des folgejahres.dann währe das bisJuni 2009 geweswn.in beiden Fällen ist Sie verjährt."

Diese Logik erschließt sich mir nicht. Was spricht gegen eine Abrechnung z.B. von April '09 bis März '10 ???

Sollte der Abrechnungsturnus das Kalenderjahr sein (er muss auf der Abrechnung stehen, wie auch der Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes), so war die Abrechnung bis zum 31.12.2010 zuzustellen. Bei Zustellung jetzt im März 011 ist diese verfristet und Nachzahlungen sind deshalb nicht mehr zu leisten. Schau also in der Abrechnung nach, was dazu dort steht. Natürlich darf der V. regelmäßig (nicht willkürlich jährlich wechselnd) andere Abrechnungszeiträume definieren. Entscheidend ist jedoch auch dann, dass für 12 Monate innerhalb der folgenden 12 Monate (Abrechnugsfrist) die Abrechnung zugestellt sein muss um Nachforderungen geltend machen zu dürfen.

Sie haben haben Mut mit Ihrer falschen Fristenauffassung! Handelt es sich um einen kernigen Vermieter, dann bekommen Sie nun eine menge Ärger und zusätzliche Kosten, die mit etwas Zahlugnspflichtbewußtsein und Ehrgefühl hätten vermeiden können! Eine Frage der Zahlungsmoral als solche!

Ach wat Zahlungsmoral. Es gibt Rechte und Pflichten, die nicht ohne Grund gerichtlich geregelt werden mussten. Und wer sich nicht dran hält, hat halt Pech gehabt.

Zumal gerade ein Vermieter diese Dinge auch kennen muss.

Glück für den Vermieter, wenn er wegen der Periode doch noch im Zeitlimit liegt.

Und welchen Ärger und weitere Kosten? Hat der Vermieter Recht, wird er ein Antwortschreiben aufsetzen und begründen, warum er noch Anspruch hat. Der Fragesteller wird zahlen, wenn es stimmt und fertig ist die Laube.

geht das auch ohne dicke Schrift und verständlich?

was bedeutet: falsche Fristenauffassung

was ist ein kerniger Vermieter?

Und warum wird jemandem unterstellt, er habe keine Zahlungsmoral, nur weil er eine Frage stellt, die das vermuten lässt, in der aber keineswegs gesagt wirdill nicht zahlen?

Das kommt drauf an, um welchen jährlichen Abrechnungszeitraum des Hauses es sich handelt. Wenn dieser z.B. April 2009 - März 2010 ist, musst Du zahlen, da die Abrechnung binnen Jahresfrist zugestellt wurde...

Wenn die Rechnung vom September 2009 ist,muß der Abrechnungszeizraum vor den september 2009 beendet worden sein.und dann ist die forderung verjährt.

@Dackelmann888

"Wenn die Rechnung vom September 2009 ist"

Wo steht, dass dies so ist??? Dort steht nur, dass der Fragesteller August '09 ausgezogen ist, mehr nicht...

wenn das Abrechnungsjahr = Kalenderjahr ist ( und das ist in den meisten Fällen so, dann ist die Abrechnung am 31.12.2010 verjährt und du brauchst nichts mehr zahlen.