Nebenjob zulässig nach Hauptjob (8 Stunden)?
Ist es rechtlich zulässig, wenn der Arbeitgeber einem Nebenjob zustimmt, nach dem Hauptjob noch 4-5 Stunden zu arbeiten?
Ich habe nämlich vor, unter der Woche an einem Tag jeweils noch 4-5 Stunden einem Nebenjob nach zu gehen. Am Wochenende ist das ganze ja kein Problem.
Jemand Erfahrungen?
5 Antworten
Er kann es nicht verweigern solange beide Jobs zusammen nicht mehr wie 48 Stunden in der Woche sind und du nicht bei der direkten Konkurenz arbeitest. Mitteilen mußt du Ihm übrigens das du eine Zweitjob hast. Arbeitsmässig geht der Hauptjob immer vor.
Beide Arbeitgeber haben darauf zu achten, dass das Arbeitsschutzgesetzt eingehalten wird. Hier ist geregelt, wieviele Stunden Du max. in der Woche arbeiten darfst. Also nein, ist so wie Du schreibst nicht zulässig.
Du meinst vermutlich nicht das Arbeitsschutzgesetz, sondern das Arbeitszeitgesetz.
Beides gilt!
Im Arbeitszeitschutzgesetz ist geregelt, dass sich die Arbeitgeber untereinander abstimmen müssen!
Im Arbeitszeitgesetz ist die tatsächlich zulässige Arbeitszeit selbst geregelt!
Aber ja, ich habe mich oben tatsächlich zunächst verschrieben, aber danach noch korrigiert! Danke!
Ein Arbeitszeitschutzgesetz gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Oder meinst Du das Arbeitsschutzgesetz?
Das in seinen Bestimmungen nur sehr allgemein gehaltene Arbeitsschutzgesetz ArbSchG hat mit den Arbeitszeiten, die im Arbeitszeitgesetz reglementiert werden, nichts zu tun.
Der mündige Bürger sollte erkennen, dass ich mich im letzten Beitrag von mir einfach "nur" verschrieben habe!
Schließlich verwende ich in den vorherigen Antworten die richtigen Begriffe?
Als "mündiger" Bürger habe ich ja gefragt, ob Du statt "Arbeitszeitschutzgesetz" vielleicht "Arbeitsschutzgesetz" gemeint hast.
Im Übrigen ändert das alles nichts an der Berechtigung meiner Kommentierung, dass das Arbeitsschutzgesetz mit den Arbeitszeiten nichts zu tun hat!!
Wenn es sich bei deinem Hauptjob nicht gerade um ein Ausbildungsverhältnis handelt, brauchst du keine Zustimmung des Arbeitgebers für die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung.
Du musst ihn lediglich über die Nebenbeschäftigung informieren.Er kann diese allerdings verbieten,wenn sie bei einem Konkurrenzunternehmen ausgeübt wird, oder wenn feststeht, dass regelmäßig die durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit erheblich überschritten wird.
Allerdings solltest du im eigenen Interesse auf eine dauerhafte Überziehung der Arbeitszeiten verzichten, denn irgendwann rächt sich dein Körper,wenn er ständig überfordert wird.
Auch für das Wochenende müsste dein Arbeitgeber zu stimmen, genau wie unter der Woche. Rechtlich stellt ein Zweitjob allerdings kein Problem dar, solange es sich um eine 450 Euro Beschäftigung handelt. Zumindest meines Wissenstandes nach.
Mir geht es ja nicht um die "Genehmigung" des Arbeitgebers. Dieser hat ja schon mitgeteilt, dass ein Nebenjob kein Problem darstellt.
Mir geht es nur um das "Rechtliche". Darf ich 8 Stunden meinem Hauptjob nachgehen und anschließend noch 4-5 Stunden arbeiten (Das wäre einmal unter der Woche).
Auch für das Wochenende müsste dein Arbeitgeber zustimmen
Das ist nicht richtig!
Die Möglichkeit zur Ausübung eines "Nebenjobs" hängt nicht von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers ab - er muss lediglich informiert werden!
Er darf aber ein Verbot aussprechen, wenn die Nebentätigkeit seine eigenen Interessen berührt (Konkurrenztätigkeit), die Arbeitskraft mindert (z.B. wegen Übermüdung) oder es zu Überschreitungen der gesetzlich erlaubten Höchstarbeitszeiten kommt.
Er kann dem zustimmen oder es verweigern, beides ist rechtlich zulässig.
Der Nebenjob ist nicht von einer Zustimmung des Arbeitgebers abhängig, der muss lediglich informiert werden.
Und verweigern darf er nur, wenn er das begründen kann (z.B. bei Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung der Arbeitsleistung, Überschreitung der erlaubten Höchstarbeitszeiten).
Neben dem Arbeitsschutzgesetzt wird die Arbeitszeit ebenfalls natürlich im Arbeitszeitgesetz geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html