Nebenjob während verletztengeld gezahlt wird?
Hallo Liebe Community,
Ich beziehe derzeit Verletztengeld durch die BG und möchte Wochenenden einen Nenenjob annehmen auf 450€ Basis, mein Chef hat nichts dagegen und die Tätigkeit hat keine Auswirkung auf die Verletzte stelle.
Dürfte ich den Job ausführen?
1 Antwort
Ja.
"Verstoßen Arbeitnehmer während einer Krankschreibung gegen die Pflicht, sich "genesungsförderlich" zu verhalten, riskieren sie eine verhaltensbedingte Kündigung." So hast du es ja ach schon vermutet.
Das LAG Köln (Urteil vom 16.10.2013 – 11 Sa 915/12) hat entschieden, dass kleinere Nebenjobs die Heilung kaum gefährden, so dass eine fristlose Kündigung wegen genesungswidrigen Verhalten unzulässig ist.
Aber Vorsicht:
Der Arbeitgeber hatte einem krankgeschriebenen Beschäftigten, der während seiner Arbeitsunfähigkeit (wegen gesundheitlicher Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz) nachtsüber seinem Nebenjob als DJ nachgegangen war und dabei Alkohol konsumiert hatte, fristlos gekündigt. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage, das Gericht allerdings entschied, dass die Kündigung rechtmäßig sei. Das Gericht beurteilte die Nachtarbeit und den Konsum von Alkohol als nicht gesundheitsfördernd – vor allem nicht bei einer Krankschreibung aufgrund von psychischen Problemen.