Nebenjob im Kfz-Gewerbe?

4 Antworten

Hilfs oder Handlangertätigkeiten sind gewerblich und erfordern eine offizielle Anmeldung mit genemigung auch der erziehungsberechtigten.. Wenn auch Zeitlich   2-3 Std  pro Tag  befristet  kann und sollte durch die Werkstatt bzw deren Betreiber bei der zuständigen Handwerkskanmer / Innung des KFZ Handwerkes angefragt werden.

Auch im Sinne des Jugendschutzgesetzes  denn da gibts ständig irgendwelche Änderungen... die wissen was geht und was nicht..  und was aktuell geltendes Recht ist.

Das gleiche gilt für die erforderliche Anmeldung bei der BG Berufsgenossenschaft den du mußt ja im Falle der Zulässigkeit  versichert sein.. Als  Praktikumsplatz  eher denkbar dann jedoch ohne Bezahlung..

Ich denke ab 16 sollte das gehen  bei 15 jahre alter hätte ich da so meine bedenken..   Joachim


Ich kann deine Frage leider nicht beantworten.

Deine Idee ist gut. Denke aber daran, dass du die Schule wegen des Geldverdienens nicht vernachlässigen darfst. Oberste Priorität hat immer die Schule, nicht das Geld! Du mußt einen vernünftigen Schulabschluß machen, um deine beruflichen Träume verwirklichen zu können.

Alles Gute! :-)

Ja aber ist das denn rechtlich gesehen okay? Erlaubt das das Gesetz überhaupt?