Nebenjob auf Rechnung?

6 Antworten

Nun habe ich die Gelegenheit, einen Nebenjob anzunehmen, mit einem Maximalverdienst von 450 € / Monat.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Basis hast du einen Arbeitgeber, welcher die Sozialversicherungsbeiträge für dich bezahlt und du erhälst eine Entgeltzahlung!

Wenn der Chef diese Sozialversicherungskosten nicht zahlen will, dann ist er dein Auftraggeber und du meldest ein Gewerbe an und stellst Rechnungen aus!

Dabei ist zu beachten, daß du evtl. nur "scheinselbstständig" bist, falls nur 1 Auftaggeber vorhanden und du keine Angestellten hast :-((

Muss ich das verdiente Geld versteueren?

Ja klar doch - jeden Cent mußt du dem Finanzamt bei deiner Ek-Steuererklärung als Anlage G für Einkünfte aus selbständiger Arbeit zusätzlich zu deiner Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

habe die Antwort zur Gewerbefrage gelesen.

Ein Link der IHK dazu. https://www.gewerbeanmeldung.com/gewerbe-anmelden/kleingewerbe/kleingewerbe-ihk/

Ich habe aber noch ein kleines Problem mit deiner Frage.

Die Gelegenheit etwas mehr dazu zu verdienen, ist das der gleiche Arbeitgeber? Wie soll das gehen, und wie soll die Arbeit dann mit deiner normalen Tätigkeit auseinandergehalten werden?

Und er möchte dich nicht pauschal anmelden und versichern? Die Kosten dafür sind nicht sehr hoch. Ehrlich gesagt finde ich das nicht besoders seriös. Solche Angebote an "Selbstständige" beinhalten nur, dass der Arbeitgeber Kosten einspart und das unternehmerische Risiko von Ausfällen durch Unfall, Krankheit etc. auf dich abwälzt.

Wenn es der gleiche Arbeitgeber ist, geht das ÜBERHAUPT nicht. Man kann nicht in zwei verschiedenen Funktionen für den gleichen AG tätig werden. Das ist dann schlicht Sozialbetrug.

nur wenn du mit einem entsprechenden vertrag freiberuflich und unabhängig irgendwo arbeitest, z.b. als dozent, dann bist du in dem fall kein arbeitnehmer im sinne des gesetzes.

alles andere ist eine sog. "abhängige" beschäftigung, die millionenfach bis max. 450 € mtl. als "minijob" abgewickelt wird. derjenige, der dich beschäftigen will, versucht auf diese art und weise, sich um die sozialabgaben, die er für diesen minijob zu zahlen hat (warum ist das "zufällig genau der maximale betrag die geringfügiges beschäftigungen?) zu drücken.

er muss dich bei der minijob-zentrale (kostenlose softeware "sv.net") anmelden. für dich ist der job dann völlig abgabenfrei (butto = netto), wenn du schriftlich auf die aufstockung zur rentenversicherung (3,6%) verzichtest.

versucht er aber, dir irgendwelche märchen zu erzählen, geht das in die richtung betrug am sozialsystem, bei solchen leuten sollte man nicht arbeiten.

oder es ist die schiere unwissenheit, wie man solche aushilfen, bzw. aushilfsbeschäftigungen richtig abwickelt. auf der webseite der minijkob-zentrale findet man alles wesentliche, auch als privater arbeitgeber.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du auf Rechnung arbeitest ist es ein gewerbe, was angemeldet werden muss. Du musst dann auch Steuererklärungen abgeben. Bei nur einem Auftraggeber besteht aber die Gefahr der Scheinselbständigkeit.

Das ist keineswegs eine Gefahr, sondern eine notwendige Absicherung

Eine Rechnung kannst du nur stellen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast.

Wer zahlt denn die fälligen Abgaben an die Minijob-Zentrale? Wenn der AG dich dort nicht anmeldet, ist das schlicht Schwarzarbeit.