nebenjob auf 165 € Basis trotz Umschulung?

1 Antwort

Wer sollte dir das denn verbieten ?

In deiner Freizeit kannst du machen was du möchtest,du musst dich nur an die Vorschriften bei einer Nebentätigkeit im SGB - lll halten und es der Agentur für Arbeit vorher mitteilen.

Darfst also die Woche nicht auf 15 Arbeitsstunden kommen und alles was über 165 € monatlich liegt wird dir vom ALG - 1 abgezogen,es sei denn du kannst noch weitere Aufwendungen wegen der Beschäftigung geltend machen.

Würdest du in deiner Umschulung vom Arbeitgeber bzw.dem Träger der Umschulung Geld bekommen,dann läge der monatliche Freibetrag sogar bei 400 €,wenn ich mich jetzt nicht irre.

okay danke und wie verhält sich das mit den Fahrtkosten, die ich erstattet bekomme, fallen die daann auch weg genauso wie das Wohngeld?

@GamesBond91

Von wem bekommst du Fahrkosten erstattet ?

Wenn du Wohngeld bekommst dann musst du dein Einkommen natürlich angeben und nachweisen.

Nur wenn sich dein Einkommen  um mehr als 15 % erhöht oder deine zu berücksichtigende Miete um mehr als 15 % sinken würde,muss das Wohngeld neu berechnet werden,wenn ich mich nicht ganz irre.

@isomatte

Ich bekomme von der Arbeitsagentur die Fahrtkosten komplett erstattet.

@GamesBond91

Die Fahrkosten bekommst du ja für deine Umschulung,die fallen also nicht weg,sollten dir dann für deinen Nebenjob auch noch mal Aufwendungen entstehen,dann kann dein monatliches Nebeneinkommen auch über 165 € liegen,nur deine Wochenstunden müssen auf jeden Fall unter 15 bleiben !

Dann könntest du deine zusätzlichen Aufwendungen noch separat geltend machen,also zu den 165 € anrechnungsfreien Hinzuverdienst dazu rechnen,musst du dann aber nachweisen.

@isomatte

Okay vielen Dank, das hat mir gut geholfen.