nebenjob als reinigungskraft.. gewerbe oder nicht etc.
hallo!
vorweg mal einen einblick in mein anliegen.
ich bin hauptberuflich als berufskratfahrer angestellt. verdiene da ca 1500€ brutto. jetzt war ich auf der suche nach nebenjobs. habe dazu eine steuernummer beim finanzamt beantragt. jetzt, gehe ich jeden montag in einem pizzaladen 5h putzen - auf Rechnung die ich stelle/steuernummer. diesen nebenjob habe ich über ebay-kleinanzeigen gefunden bei dem ich mich beworben habe und der besitzer des ladens hat mir einen stundenlohn von 10€ angeboten. gesagt getan angenommen.
da verdiene ich jetzt im monat 200€ auf steuernummer bzw auf rechnung.
fall 2: eine weitere anzeige auf ebay kleinanzeigen: bei der ich mich bewarb. firma nennt sich helpling bei der privatleute eine reinung quasi ausschreiben. und helplinge wie ich sich aufträge(reinigungen) frei aussuchen können. die firma helpling gibt mir meinen stundenlohn vor von 11,92€ BZW verlangt vom auftraggeber (privatperson) ca. 14,90€ - behält 20% ein und den rest bekomme ich. Helpling möchte von mir gerne einen gewerbeschein.
ich möchte durch die reinigungsaufträge/jobs mir im monat ca. 400 - 500 € dazu verdienen. mehr nicht!
Die fragen die ich jetzt habe sind: -bin ich überhaupt selbstständig? -ist es sinnvoll ein gewerbe anzumelden? -oder bin ich dann scheinselbsständig wenn ich ein gewerbe anmelde? -muss ich einkommenssteuer abführen? -oder ist mein nebenerwerb der grundfreibetrag? -oder greift der grundfreibetrag schon in meinem angestelltenlohn? -bzw muss ich von den 400-500e jetzt immer was weglegen für die einkommensssteuerabrechnung?
habe mich gerade über 2h durch das internet gelesen und bin kein stück schlauer :(
2 Antworten
Hi Mike,
Deine Frage hat biblische Dimensionen. Man sollte vorher wissen was man tut. Denn es geht ja auch um Risiken und ob man etwas überhaupt darf.
Wenn Du nicht richtig putzt und die Pizzeria wird deswegen von der Behörde bis zur neuerlichen Begutachtung gesperrt, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass da ein Schadenersatzsanspruch gegen Dich kommen könnte.
Jetzt Du Rechnungen als Gewerbetreibender geschrieben und hast das ganz ordentlich auch dem Finanzamt wohl so mitgeteilt. Ist denn Deine Krankenkasse auch davon informiert? Unter bestimmten Voraussetzungen werden nämlich auch Beiträge fällig. Das wäre schon vorher interessant gewesen. Oder ob Du alternativ als Aushilfe angestellt worden wärst. So schwebt auch noch das Risiko der Scheinselbständigkeit im Raum.
Wobei die rechtlichen Sachen überall anders bewertet werden können. So könnte ein Gericht sagen, dass das Reinigen eine unternehmerische Tätigkeit war. Das Finanzamt kommt auch zu der Erkenntnis und die Krankenkasse sagt nein, Arbeitnehmer.
Das erklärt auch, dass die zwei Stunden im Internet (und die Quellen sind oft falsch) nicht gebracht haben. Du solltest ganz dringend eine Unternehmens- oder Steuerberatung suchen. Wo man Deine bisherigen Ziele mal prüft und Dir vielleicht auch Änderungen ans Herz legt. Zum Glück können Ziele sich manchmal ändern und bereits eine Auswirkung haben.
Für die Gewerblichkeit sind natürlich weitere Auftraggeber wichtig. Die Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber bleibt aber unter Umständen bestehen. Um hier Risiken wirklich abschätzen zu können, da geht es natürlich auch darum wie lange Du Deine Nebenbeschäftigung in dieser Art aufrecht erhalten kannst bzw. willst.
Wie gesagt: Beratung suchen, besser heute als Montag. Unter Umständen hast Du jetzt schon Schulden von denen Du gar keine Kenntnis hast. Oder einen Verstoß gegen das Gewerberecht. Weil Du keine Gewerbeanmeldung hast. Das alles ist bis zu einer vollständigen Klärung Deines Status keine schöne Situation. Aus der auch eine Flucht nichts hilft. Also jetzt schnell mit allem aufhören bringt Dir auch nichts. Ein einfaches weiter so, dass kann aber auch unschöne Folgen haben.
Tut mir Leid, dass hier keine eindeutigen Antworten möglich sind. Das hat verschiedene Gründe. Die liegen im Verbot von Rechtsberatung auf der einen Seite und aber auch hier kaum transportierbaren Detail-Informationen.
Schöne Grüße
Dirk
Du hast Rechnung mit deiner Steuernummer ausgestellt. Du bist selbstständig und solltest dringend das Gewerbe anmelden. (Kleingewerbe) Du solltest auf jedenfall was für die Steuer weglegen, da die Einnahmen steuerpflichtig sind und auf dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit angerechnet werden. Allerdings kannst du die Betriebsausgaben (Provision, Km-Geld o. ä. ) gewinnmindernd ansetzten