Nebengewerbe anmelden - Grafikdesign und Pyrotechnik
Hallo und einen Guten Tag,
ich stehe nun vor einem Richtungswechsel. Ich bin zur Zeit ALG-II Empfänger (Harz IV) und arbeite 25 Stunden/Woche bei einen 451 Euro Job.
Ab 2014 möchte ich gern ein Nebengewerbe anmelden. Ich möchte gern meinen Beruf mit meinem Hobby kombinieren. Grafikdesign/Fotografie und Pyrotechnik. Denn ich kann auf keinen Fall die ganze Zeit im Büro hocken und in den Bildschirm schauen. Ich möchte mich auch dreckig machen.
Mir stellen sich X Fragen:
- sind hier weitere Genehmigungen-/Versicherungen notwendig da es zwei unterschiedliche Berufszweige sind
- Ab wann ist ein Job Sozialversicherungspflichtig um ein Nebengewerbe anmelden zu können
- Auf was muss ich bei der Arbeitsagentur achten.
Ich möchte mich einfach noch einmal von erfahrenen Nutzern informieren lassen. Ein Nebengewerbe anmelden ist denke ich nicht das Problem.
Ich hoffe auf ein paar Hilfreiche Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
- Für Grafikdesign braucht es nichts besonderes. Gewerbeanzeige genügt.
- Pyrotechnik ist eine ziemlich umfangreiche Materie. Dafür bedarf es - je nach dem, was man alles machen will - verschiedener Erlaubnisse und Befähigungsscheine. Ohne dass du das Sprengstoffgesetz und die 1.-3. Sprengstoffverordnung gründlich kennst, wirst du diese kaum erwerben können.
- Und selbstverständlich braucht es für die Pyrotechnik auch einer umfangreichen Haftpflichtversicherung.
- Wenn man ein Gewerbe anmeldet, dann ist das kein Job, sondern eine Selbständigkeit ! Außer dass man sich krankenversichern muss, besteht da keine Sozialversicherungspflicht.
- Das Jobcenter rechnet dir so sicherlich einen Teil deines 451 €-Jobs an. Das erfolgt natürlich mit dem Einkommen aus der Selbständigkeit genauso.
Vielen Dank für deine Antwort.
Zum Thema Pyrotechnik wäre das im Normalfall nur der Umgang mit Kat2 und T1. Dafür bedarf es in Deutschland keine Befähigung. Noch nicht. Den Kundenstamm würde ich Quasi von einem professionellen Pyrotechniker übernehmen. Aber um eine Haftpflichtversicherung komm ich womöglich nicht umher.
Zum Thema Krankversicherung. Ich möchte um alles in der Welt die Private Krankenversicherung vermeiden. Also benötige ist einen Arbeitgeber der mich meinetwegen auf 500 Euro anstellt und mich gesetzlich Krankenversichert. Richtig? Oder als Harz-IV empfänger (so wurde das schon einmal mit meiner Vermittlerin kommuniziert) würde das Einkommen aus dem Nebengewerbe in den Regelsatz einfließen. Das heißt, ich gehe zwar selbstständig arbeiten, verdiene daran nix außer 20%.
Liege ich damit richtig?
LG
Du solltest unbedingt Fördergelder beantragen, damit du nicht direkt in den ersten Monaten auf Grund von fehlenden Rücklagen (die ja sicherlich fehlen) scheiterst.
Auf was muss ich bei der Arbeitsagentur achten.
- Business-Plan erstellen
- Fördergelder beantragen
- Gewerbe anmelden
Man wird dir sicherlich verbieten wollen ein Gewerbe anzumelden weil das Arbeitsamt die Fördergelder als "nicht abgerufen" verbuchen will und weil es das Arbeitsamt nicht leiden kann, wenn man sich selbst Arbeit besorgt. Daran brauchst du dich nicht stören denn das Grundgesetz garantiert dir, dass du jederzeit ein Gewerbe anmelden darfst.