Nebengewerbe angemeldet, danach gekündigt, bekomme ich ALG I?

3 Antworten

Da hab ich Zweifel. Denn ALG 1 bekommt ja nur, wer uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das ist bei dir ja nicht der Fall, weil Du Zeit für dein Nebengewerbe brauchst. Ich selobst habe mal neben dem Studium fest Angestellt gearbeitet. Irgendwann wurde ich dann gekündigt. Da bin ich zum Arbeitsamt gegangen, denn ich ging davon aus, daß wenn ich für eine Tätigkeit die ich neben den Studium ausgeübt habe Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, dann muss ich auch Anspruch auf diese Leistungen haben. Das war aber ein Irrtum. Ich musste mir erklären lassen, das ich keinen Anspruch habe, weil ich dem Arbeitsmarkt eben nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen würde.

Ich habe gelesen, dass du 15h arbeiten darfst, während deiner Arbeitslosigkeit

Also, da Du vor deiner Kündigen im Vollerwerb angestellt warst hast Du vollumfänglich Anspruch auf ALG I.

Allerdings wirst Du eine Sperrfrist von 3 Monaten erhalten, da Du gekündigt hast. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten die Sperrfrist zu umgehen, um direkt ALG I zu beziehen.

Solltest Du ausdeinen Nebenerwerb ein Vollerwerb gründen wollen solltest du hier gut geplant in die Gründung gehen!

Bei Fragen einfach melden!

Ja, bekommst Du.
ALG I ist ein Anspruch, den du durch deine Arbeitnehmertätigkeit erworben hast.