Nebengewerbe angemeldet, danach gekündigt, bekomme ich ALG I?
Hallo Leute,
ich arbeite nun seit 3 Jahren bei demselben Arbeitgeber. Dort habe ich jetzt zum 30.06. gekündigt, da mich die Arbeit dort sehr belastet und ich auch sehr oft krank war deswegen. Zusätzlich habe ich auch vor Kurzem ein Nebengewerbe angemeldet, bei dem ich voraussichtlich erst in einem Jahr Geld verdienen werde. Ich dafür maximal 10h die Woche arbeiten.
Nun meine Frage:
Bekomme ich ALG I, obwohl ich ein Nebengewerbe angemeldet habe? Ich weiß, dass ich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine Sperrfrist von 3 Monaten haben werde, bekomme ich aber danach wenigstens ALG I?
Vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
Da hab ich Zweifel. Denn ALG 1 bekommt ja nur, wer uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das ist bei dir ja nicht der Fall, weil Du Zeit für dein Nebengewerbe brauchst. Ich selobst habe mal neben dem Studium fest Angestellt gearbeitet. Irgendwann wurde ich dann gekündigt. Da bin ich zum Arbeitsamt gegangen, denn ich ging davon aus, daß wenn ich für eine Tätigkeit die ich neben den Studium ausgeübt habe Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, dann muss ich auch Anspruch auf diese Leistungen haben. Das war aber ein Irrtum. Ich musste mir erklären lassen, das ich keinen Anspruch habe, weil ich dem Arbeitsmarkt eben nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen würde.
Ich habe gelesen, dass du 15h arbeiten darfst, während deiner Arbeitslosigkeit
Also, da Du vor deiner Kündigen im Vollerwerb angestellt warst hast Du vollumfänglich Anspruch auf ALG I.
Allerdings wirst Du eine Sperrfrist von 3 Monaten erhalten, da Du gekündigt hast. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten die Sperrfrist zu umgehen, um direkt ALG I zu beziehen.
Solltest Du ausdeinen Nebenerwerb ein Vollerwerb gründen wollen solltest du hier gut geplant in die Gründung gehen!
Bei Fragen einfach melden!
Ja, bekommst Du.
ALG I ist ein Anspruch, den du durch deine Arbeitnehmertätigkeit erworben hast.