Nebengewerbe als Städtische angestellter?

4 Antworten

Jeder kann in Deutschland so viele Arbeitsverträge abschließen wie er will! Dazu gehört auch das selbstständige Nebengewerbe!

Es sind natürlich bestimmte Regel einzuhalten, wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz!

Aber lese auch mal hier:

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber2.html

Nebentätigkeiten bei denen ein Einkommen erzielt wird  sind im öffentlichen Dienst grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Genehmigung in dem Fall könnte verweigert werden, wenn die Nebentätigkeit sehr intensiv ausgeführt wird, und dementsprechend die Gefahr besteht, dass der Betreffende nicht mehr in der lage ist, seine Arbeit im öffentlichen Dienst ordnungsgemäß zu erledigen.

Nebentätigkeiten bei denen ein Einkommen erzielt wird  sind im öffentlichen Dienst grundsätzlich genehmigungspflichtig

Der Hinweis grundsätzlich ist falsch.

Es gibt zwar auch Nebentätigkeiten die genehmigungspflichtig sind, aber es gibt auch Nebentätigkeiten die nur anzeigepflichtig sind.

Außerdem müssen wir auch zwischen Beamten und Angestellten unterscheiden, denn da gibt es unterschiedliche Richtlinien/Gesetze.

Sie muss eine Nebengewerbe ihrem Arbeitgeber ANZEIGEN. 

Aber untersagen kann er es ihr nur, wenn es ihrem dienstlichen Auftrag entgegen steht