Nebengewerbe - Darf ich für meinen Arbeitgeber nebenberuflich Aufträge erledigen?
Möchte eine Nebengewerbe anmelden was den gleichen fachlichen Bereich hat wie meine Haupttätigkeit. AG ist damit einverstanden und hätte auch Aufträge für mich, für die wehrend der Arbeitszeit keine Zeit ist.
Darf ich für meinen eigenen Arbeitgeber nebenbei Aufträge abwickeln? Oder ist das nicht erlaubt? Scheingewerbe? Sozialversicherungskram? usw... ?
Weiß da jmd. bescheid? Macht das jmd?
2 Antworten
Hallo Monxii!
Also aus arbeitsrechtlicher Sicht wäre es kein Problem, wenn der AG damit einverstanden ist. Allerdings teile ich die Bedenken von Flugkurve. Warum sollte sich ein AG eine Konkurrenz schaffen? Nebenbeschäftigungen hat man üblicherweise in fachfremden Gebieten, gerade um dem Haupt-AG keine Konkurrenz zu machen, weil der damit kaum Einverstanden wäre. Hier sollte bei Ihnen eine imaginäre Warnleuchte angehen...
Gruß Navvie
Re!
Nach Deiner Erläuterung glaube ich, das geht eher in Richtung Steuer- u. Wirtschaftsrecht; da bin ich der falsche Ansprechpartner. Allerdings kommt mir das Einverständnis Deines AG nach wie vor befremdlich vor.
Ich meine, Du sprichst hier vom vierfachen Verdienst mit Einverständnis Deines Haupt-AG.
Kommt Dir das nicht seltsam vor?
Gruß Navvie
Hallo, da könnte dein Arbeitgebr in Schwierigkeiten kommen,wegen Scheinselbstständigkeit. Du solltest mindestens 20 Prozent deines Umsatzes mit einem anderen Auftraggeber machen. Ansonsten wird deinem Arbeitgeber vorgeworfen, durch diese Konstellation unberechtigt Sozialabgaben zu sparen.
Wow, vielen Dank für die schnelle Antwort! :)
Das bedeutet es ist generell nicht verboten..
Da stellt sich mir nun die Frage, muss ich nun warten bis ich einen anderen Kunden habe oder kann ich erstmal starten und mit der Zeit ergibt sich dann halt noch etwas anderes?!
Wer ist denn in solchen Fällen mein "Ansprechpartner" um das besser vorab nochmal zu klären?
Anwalt, mein Amt (wo ich das Nebengewerbe auch anmelden würde), IHK, oder ... ?
Hallo, ich würde mir sowieso einen Steuerberater nehmen und ihn fragen, aber auch die IHK berät in solchen Dingen.
Alles klar, diesen Weg werde ich dann auf jeden Fall erstmal gehen!
Vielen Dank!!
Hey Navvie,
vielen Dank für deine Antwort.
Ehrlich gesagt ging die Idee des Nebengewerbes von mir aus.. :)
Mal ein paar mehr Details:
Ich habe schon mal ein kleines Projekt nebenbei (in meiner Freizeit) gemacht, welches ich dann als "Provision" vergütet bekommen habe.
Das Problem ist nur, das von diesen 3000€ nur schlappe 1500€ übergeblieben sind..
Hätte ich nun ein Nebengewerbe, könnte ich:
1. doppelt so viel in Rechnung stellen (keine Versicherung auf seiten des AG)
2. müsste ich nur 19% Steuern zahlen, falls ich unter 17.000€ im Jahr bleibe sogar gar keine!
Somit hätte ich das vierfache verdient.
Zum Thema Fachgebiet, es handelt sich bei meinem Job, als auch bei der Nebentätigkeit um SW-Entwicklung..
Die Nebentätigkeiten würden sich eher in Richtung Webentwicklung bewegen, wobei ich in meinem Job hauptsächlich im Desktop- und Embedded-Bereich unterwegs bin. :)