Nebenerwerbslandwirt und buchhaltung

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Würde dir dringend empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen. Aber unbedingt einen aussuchen der eine landwirtschaftliche Buchstelle hat. Oder du gehst gleich zu einem den dir der Bauernverband empfiehlt.

Man kann sich als Nebenerwerbsbetrieb auch pauschal versteuern lassen. Dafür gibt es den § 13a. Dort wird dann aus der Hektarzahl und dem Vergleichswert aus dem Enheitswertbescheide ein Betrag errechnet der zu versteuern ist. Damit fährt man meiner Meinung nach am Besten. Die ganze Aufzeichnerei fällt dann weg.

Bei eueren Familienverhätnissen und Eigentumsverhältnissen müsst ihr sowieso zum Steuerberater. Da kann man soviel falsch machen.

ja zu dem müssen wir sowieso. ich wollte mich mal vorab informieren wie ich dem am besten unsere einkünfte und ausgaben mitteile damit er möglichst ohne komplikationen seine arbeit machen kann.

mir wurde gesagt wenn man sich pauschal versteuern lässt wäre das wesentlich teurer. da wird man schnell mal auf 30.000 euro geschätzt?! dann ist das also blödsinn was mir erzählt wurde? wir haben nur 2ha grünland gepachtet, sonst nix.

@Laurettisch

Bei 2 ha bekommst du keine so hohe Schätzung. Geschätzt wird ja auch nur, wenn du keine Einkommensteuererklärung abgibst.

Der § 13a dürfte für Euch das beste sein. Aber wie gesagt, Steuerberater der etwas von Landwirtschft versteht aufsuchen.

bei eurem Nebenerwerb wird vermutlich keine Gewerbesteuer anfallen, da es einen persönlichen Freibetrag von 24.500 Euro (auf den Gewinn) gibt. Dann besteht die Möglichkeit zur Kleinunternehmerschaft im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes zu optieren. Dies ist bei einem Umsatz bis zu 17.500 Euro möglich. Dadurch muss für den Nebenerwerb keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Bestehen die hauptberuflichen Einkünfte aus Lohneinkünften werden Einkünfte aus dem Nebenerwerb bis zu 410 Euro im Jahr nicht versteuert. Allerdings ist zu beachten, dass permanente Verluste aus einer Nebentätigkeit, die zu ständigen Steuererstattungen führen, nicht berücksichtigt werden. Das Finanzamt wird hier irgendwann Liebhaberei feststellen und alle Verluste wieder aus den Steuerberechnungen entfernen.

es genügt eine einfache Buchführung. Also vermerkst du jeden tag zB in einem Vokabelheft, wie viel Eier du für wie viel verkauft hast und wie viel ihr selber verbraucht (Privatentnahmen).

Wenn ihr "hauptberuflich" angestellt seid, und das im Nebenerwerb macht, soltlet ihr eine Einkommenssteuererklärung machen. Dabei hilft euch ein Steuerberater. Dem legst du dann die gesammelten Belege (Futterkauf etc) sowie dein "Verkaufsheftchen" vor, damit kann der dann was anfangen.

danke für die antwort.

ja wir arbeiten beide noch nebenbei. ich in teilzeit und mein freund auf minijob basis.

jetzt habe ich noch ne frage. wir haben ein haus zusammen aber sind nicht verheiratet. somit machen wir ja getrennte steuererklärungen.

da mein freund ja keine steuern zahlt, frage ich mich bei wem dann die eier und das futter auf die abrechung kommen? der betrieb läuft nur auf seinen namen und ich bringe das haupteinkommen nach hause.

kennst du dich damit aus?

Mein Rat an Laurettisch:

Such dir nen guten Steuerberater (auf jeden Fall mit dem Zusatz "landwirtschaftliche Buchstelle", denn die anderen haben erfahrungsgemäß überhaupt keine Ahnung wenn es um landwirtschaftliche Fragen geht!!!). Denn neben der aktuellen Einkommensteuer gibt es noch viele weitere steuerliche Fragen, die auf dich zukommen: Wie wurden die Flächen auf denen du produzierst vorher steuerlich behandelt (Betriebsvermögen, Privatvermögen?), falls du nur Tiere hast, aber zu wenig Fläche dazu, kann es auch sein, dass du über die max. Vieheinheiten/ ha kommst und trotzdem Gewerbliche Tierhaltung betreibst, obwohl der Betrieb wie eine Landwirtschaft aussieht. Dann würden die Angaben oben von Dea2010 zutreffen, ansonsten...

Liebe Dea2010,

Einkünfte aus Gewerbe, so wie du sie beschreibst sind steuerlich ganz was anderes, als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Wäre es ein Gewerbebetrieb würde die Antwort stimmen. Bei Einkünften aus LuF fällt generell keine Gewerbesteuer an (weil es ja kein Gewerbe ist). Außerdem wird die Umsatzsteuer in der LuF ganz anders gehandhabt, als bei "herkömmlichen" Unternehmen. Erstmal gilt für Landwirte die Umsatzsteuerpauschalierung (§ 24 UStG). Hier werden bei Ausgangsrechnungen i.d.R. 10,7% USt ausgewießen (oder 5,5 % bei bestimmten Arten von Holzverkäufen), was in Verbindung mit den 19% USt auf den Eingangsrechnungen einen "Vorsteuerabzug" darstellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Option zur Regelbesteuerung.

o.O ich würds ganz ehrlich einfach schwarz verkaufen und das geld in meinen geldbeutel tun...

naja wir haben aber ein gewerbe angemeldet und müssen nunmal eine steuererklärung machen weil wir mieteinnahmen haben. wem soll ich denn erzählen das wir 50 euro im monat für futter ausgeben und dann die 200 eier selber essen zu dritt?!

außerde bin ich eine ehrliche bürgerin ;)