Nebeneinkommen (Steuerfreie Nachtzuschläge) bei Bezug von ALG1
Ich bin bezieher von ALG1. Mir ist klar das beim Nebeneinkommen ein Freibetrag von 165€ besteht. Mir geht es aber darum, weil ich laut Lohnbescheinigungen einen Lohn von ca. 280€ erhalte und zusätzlich ca. 150€ Nachtzulage welche Steuerfrei ist.
Meine Frage lautet daher, da bei Hartz IV Beziehern Nachtzulagen welche Steuerfrei sind nicht mit angerechnet werden, dies auch für ALG1 Empfänger gilt?
Bitte sachlich Antworten und eventuell Quellen mit anführen damit ich eventuell bei der Agentur für Arbeit vorsprechen kann mit entsprechendem Material.
Danke euch im voraus.
2 Antworten
Du kannst nur argumentieren, dass der Zuschlag als Ausgleich für die Erschwernis der Nachtschicht bedeutet. Ich glaube aber nicht, dass dir das viel hilft. Dass die Zulage steuerfrei ist, zählt nicht als Argument, da ja der gesamte Lohn für dich als Arbeitnehmer steuerfrei ist.
Einkommen ist Einkommen
da bei Hartz IV Beziehern Nachtzulagen welche Steuerfrei sind nicht mit angerechnet werden
Da unterliegst du einem Irrtum.
Auch Nachtzuschläge gelten als Einkommen und werden angerechnet, sowohl im ALG 1 wie auch im ALG 2.
Die Sonderbehandlung betrifft ausschliesslich die Lohnsteuer!
Das weiß ich, WEIL ich nachts arbeite und mehrere Jahre lang aufstocken musste!