Nebeneinkommen (Steuerfreie Nachtzuschläge) bei Bezug von ALG1

2 Antworten

Du kannst nur argumentieren, dass der Zuschlag als Ausgleich für die Erschwernis der Nachtschicht bedeutet. Ich glaube aber nicht, dass dir das viel hilft. Dass die Zulage steuerfrei ist, zählt nicht als Argument, da ja der gesamte Lohn für dich als Arbeitnehmer steuerfrei ist.

Einkommen ist Einkommen

da bei Hartz IV Beziehern Nachtzulagen welche Steuerfrei sind nicht mit angerechnet werden

Da unterliegst du einem Irrtum.

Auch Nachtzuschläge gelten als Einkommen und werden angerechnet, sowohl im ALG 1 wie auch im ALG 2.

Die Sonderbehandlung betrifft ausschliesslich die Lohnsteuer!

Das weiß ich, WEIL ich nachts arbeite und mehrere Jahre lang aufstocken musste!