Nebenberuflich Selbstständig: Telefon-, Internetanschluss & Arbeitszimmer?

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Ein Arbeitszimmer kann nur angesetzt werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Kosten für das Arbeitszimmer sind bei der Einkommensteuer als Werbungskosten bis zum Betrag von 1.250 Euro anzuerkennen, wenn diese Personen für ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz haben. Hingegen wird nicht (mehr) der Abzug der Aufwendungen für das Arbeitszimmer zugelassen, wenn die Personen das Arbeitszimmer zu mehr als 50 Prozent der Gesamttätigkeit beruflich nutzen.

ABER: Kosten für Arbeitsmittel können in jedem Fall steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitszimmer nicht anerkannt wird.

mehr zu Arbeitszimmer: http://www.gutefrage.net/tipp/arbeitszimmer

Du solltest Dir mal ein Buch über die Steuererklärung für Selbstständige zulegen -- da wird das dann erläutert (kannst Du als Fachbuch absetzen ;-) ). Andere werden einen Steuerberater empfehlen, ist eine gute Sache, aber erst wenn man genug Steuern zahlt, so dass ein Potential da ist.

Arbeitszimmer geht, und Telkokosten anteilig auch. Man kann z.B. ein paar Monate genau aufschlüsseln was privat und was geschäftlich ist, und dann splitten. Oder gleich mehrere Nummern und Einzelverbindungsnachweis nehmen und dann aufteilen (zumindest für Telefon, Internet geht natürlich nur Pauschal).

Geht alles in die EÜR ein, Werbungskosten sind nur Ausgaben die man direkt im Zusammenhang mit der abhängigen Beschäftigung geltend macht.

Die Kosten für ein Arbeitszimmer sind der Höhe nach beschränkt auf 1.250 €. Die berufkliche Erfordernis muss allerdings nachgewiesen werden. Nicht zu den Kosten des Arbeitszimmers zählen Abschreibungen auf Sachanlagen sowie Arbeitsmittel. Diese sind somit, soweit beruflich verursacht über den Betrag von 1.250 € für das Arbeitszimmer unbeschränkt abzugsfähig.