Nebenberuflich Selbstständig: Krankenkassenbeitrag?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wäre für hier zu viel zu schreiben und im Forum sind auch in der Regel keine Juristen am Werk, aber guck mal hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenberuflich-Selbstaendig-Beitrage-Krankenkasse--f266397.html

Du musst also das Zeit- und Einkommensverhältnis zwischen Haupt- und Nebenarbeit im Auge halten. Wenn du bis jetzt noch keine Leichen im Keller hast und du ruhig schlafen willst: wende dich an deine Krankenkasse. Je nach Kasse bekommt dann einen Fragebogen und den muss man jedes Jahr aktualisieren.

Die Verjährung ist eine windige Sache. Sie liegt bei 4 Jahren, wenn man nicht vorsätzlich gehandelt hat, sonst bei 30 Jahren.

Es kommt darauf an, ob du als hauptberuflich selbständig giltst. Dies prüft die KK anhand eines Prüfbogens. Wenn du nicht dein Hauptverdienst aus der Selbständigkeit beziehst und keine Angestellten hast, giltst du als Beschäftigter und brauchst keine zusätzlichen Beiträge zahlen.

Anhand deines Steuerbescheides lässt sich ganz leicht ersehen, wovon du hauptsächlich deine Lebensunterhalt bestreitest. Wichtiges Kriterium dabei sind bei der Prüfung aber neben dem Einkommen auch die Arbeitszeit.

Als Selbständiger zahlst du allerdings nicht nur 150 € monatlich, sondern mindestens 400 €, berechnet nach dem Gesamteinkommen (Beschäftigung + Selbständigkeit). In dem Fall bist du auch nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert und kannst - wenn du das willst - in die PKV wechseln. Dies gilt aber nur dann, wenn deine Beschäftigung als nicht hauptberuflich zu betrachten ist, also eher als Nebenjob. In dem Fall müsstest du die Beiträge zur KV und PV allein aufbringen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, lass dir von deiner KK den Prüfbogen zusenden und den Fall abklären. Dann bekommst du einen Bescheid, auf den du dich berufen kannst.

Nein das stimmt nicht. Wenn du nebenberuflich selbstständig bist, also sowohl Arbeitszeit als auch Einkommen im Angestelltenverhältnis überwiegen, dann musst du keine zusätzlichen Beiträge zahlen.

Das Verhältnis Arbeitszeit/Einkommen zwischen beiden Tätigkeiten sollte dann aber eindeutig zu Gunsten des Angestelltenverhältnisses ausfallen. Wenn das eng beieinander liegt und man dir unterstellen könnte, dass du hauptberuflich selbstständig bist, könnte es Ärger geben.

Zur Not ein Statusfeststellungsverfahren beantragen wo dies geprüft und festgelegt wird. Und dann zur Not halt Einkommen und Arbeitszeit in der Selbstständigkeit runterschrauben, denn sonst wirds teuer.

Wenn ich jetzt oder in einem halben Jahr angebe, dass ich hauptberuflich selbstständig sein möchte, schaut die Krankenkasse dann auch zurück ob ich früher mehr in der Selbstständigkeit verdient hatte? Dies könnte bei einigen Monaten der Fall sein.

@Questioner444

oder zählt was unterm Strich rauskommt bei der Steuererklärung? In vielen Monaten hatte ich nämlich weniger verdient in der Selbstständigkeit

@Questioner444

Als Nachweis wird die Einkommensteuererklärung herangezogen in der das ja das Einkommen aus Gewerbebetrieb und das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit hervorgeht. Und dann ist halt die Frage welcher Wert der höhere ist.

Ich bin mir nicht sicher, wie viele Jahre rückwirkend das relevant ist.