Narbe in Form von Hakenkreuz?

11 Antworten

Strafbar ist das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes abgesehen von ein paar sachlich gerechtfertigten Ausnahmen.

Insofern hängt das davon ab, ob man das unaufwendig verdecken könnte oder nicht.

Auf der Wade z.B. könnte man das mit langen Hosen oder chicem und Mitleid erhaschenden Verband jederzeit abdecken - demnach würde ich das Zeigen immer aburteilen.

Fett auf der Stirn wäre schon grenzwertig. Kann man von jemandem Verlangen, in der Öffentlichkeit stets Kopfbedeckungen zu tragen, die die Stirn abdecken? Ich würde nein sagen.

Das gilt auch für z.B. die Wange.

Wäre ich die arme Sau, würde ich es aber immer in der Öffentlichkeit abdecken, weil ich keinen Bock hätte, mich ständig erklären zu müssen.

Da eine solche Verletzung wohl nicht einfach so zustande kommt, ausser du fällst ganz unglücklich auf ein Hakenkreuz, braucht es dazu auch nicht wirklich eine Rechtslage.

Wenn du solche Narbe, wie auch immer, unabsichtlich bekommst, würde ich sie durch zusätzliche Narben zu einem Quadrat mit 4 eingeschrieben Quadraten ergänzen.

Die Warscheinlichkeit das du rein ausversehen dich genau so verletzt das die NArbe diese Form annimmt ist extrem gering.

Aber nehmen wir mal an das wäre möglich dann müsstest du warscheinlich erstmal nachweisen das es keine Absicht war.

Müsste die Staatsanwaltschaft nicht andersherum beweisen, dass es Absicht war?
Bist zum Beweis des Gegenteils ist man doch unschuldig, oder?

@SteffiSteinsgl

Ja, die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen. Das ist unser großes Glück. Keiner muss seine Unschuld beweisen, das beweisen ist Sache der Staatsanwaltschaft.

Ich denke, da dürfte § 86 (4) StGB zum Zuge kommen.

Von daher dann auch kein zwang zur Änderung (so das nicht selber herbeigeführt).