Namensänderung Nachname (Polen)?

2 Antworten

Cześć!

Je nach Wohnort entweder die Stadtverwaltung oder das Landratsamt annst ja klären, ob deine Gründe gewichtig genug sind

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
  • Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname

  • anstößig oder lächerlich klingt oder
  • wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,

Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge entstehen.

Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein Antragsformular gibt es nicht.

Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar.

Die zuständige Stelle führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.

Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann.

Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Wenn die zuständige Stelle Ihrem Antrag entspricht:

  • bei Änderung eines Familiennamens: EUR 2,50 - 1.022 pro Person
  • bei Änderung eines Vornamens: EUR 2,50 - 255,00

Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für Sie ab.

  • Wenn Sie den Antrag zurücknehmen oder die zuständige Stelle ihn ablehnt: ein Zehntel bis fünf Zehntel der Gebühr
  • Bei mittellosen Antragstellerinnen und Antragstellern im Einzelfall: gebührenfrei

Sie haben sich scheiden lassen und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Powodzenia!

wenn du polnische staatsbürgerin bist, wirst du das in polen ändern lassen müssen

wie in deutschland auch kannst du das beim zuständigen standesamt beantragen

hier endet mein bescheidenes wissen - über kosten und das genaue verfahren wird dir das standesamt aber alles sagen können - sicher auch per email-anfrage

nachtrag: vorsichtshalber solltest du auch beim zuständigen standesamt hier in deutschland nachfragen, was dann hier noch zu tun ist