Namensänderung einfach so? Kind in Pflegefamilie, Vater nicht einverstanden!

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Der Name darf nur mit Einverständnis des Vaters geändert werden. In dem Schreiben stand wahrscheinlich, das die Familie den Namen ändern möchte, das heißt aber nichts. Er sollte widersprechen und sein Einverständnis verweigern, wenn er das nicht will. Vorher sollte er sich aber ausführlich mit der Familie und dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes unterhalten. Je nachdem, wie die Beziehung des Kindes zur Familie ist, kann es für das Kind gut sein, wenn alle den gleichen Namen haben. Ist das Kind alt genug, um sich zu äußern? Die Besuchskontakte müssen vom Jugendamt geregelt werden und dürfen nur unterbunden werden, wenn es trifftige Gründe gibt, die dagegen sprechen. Darüber muss ein Gericht entscheiden.

nein das dürfen sie nicht genausowenig wie sie ihm das kind vorenthalten dürfen denn sie sind nur pflegeeltern weiter nichts das mit dem anwalt ist gut er wird sich dann um alles kümmern auch könnt ihr euch ans jugendamt wenden denn so geht es nicht

Was das Vorenthalten angeht, sind die Jugendämter echt erste Sahne, dielassen lieber die Väter zu den Kindern,die diese Misshandelt haben, kenne ich von meiner ersten Ehe:( Seine Ex-Frau hat dieses über ihn behauptet, ist aber gelogen, das trifft eher auf ihrem 3ttem Ehemann zu ......

Wenn das Kind nicht zur Adoption frei gegeben wurde, dann dürfen sie den Namen nicht ändern. Und das mit den Besuchszeiten müsste doch aber eigentlich auch vorher vereinbart worden sein.

Nein, Pflegeeltern dürfen nicht einfach den Namen des Kindes ändern.

Falsch, lt. einem bestimmten § im Verwaltungsrecht o.s. darf eine Pflegefamilie den Antrag auf gleiche Namensführung des Pflegekindes stellen wenn es schon mind. 5 Jahre in der Pflegefamilie gelebt hat. Genauso wie das Bleiberecht in der Familie eingeklagt werden kann, wenn das Kind mind. 2 Jahre dort schon wohnt.

"einfach so" darf niemand den Namen des Kindes ändern. Das würde nur gehen, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hätte. Ebenso mit dem Besuchsrecht: niemand darf dem leiblichen Vater verbieten, sein Kind zu sehen. Außer eben, Mutter hätte alleiniges Sorgerecht. Dann schon. Aber eine Pflegefamilie hat ja schon mal gar nicht das Recht dazu!
Unbedingt mit dem Anwalt oder Jugendamt reden.

Also, die mutter hat wohl das alleinige Sorgerecht, dennoch dürfen die das nicht... DieMutterist auch nicht in der lage sich um Kinder zu kümmern, der wurden schon mehrere Kinder genommen und in Pflegefamilien gesteckt

@Dephinia

mal davon abgesehen, dass die Mutter wohl unfähig ist: wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, darf die Pflegefamilie dennoch den Namen des Kindes nicht (!) einfach so ändern. Sprecht so schnell wie möglich mit dem Jugendamt oder eben mit eurem Anwalt

Sorry, aber was Du da zum Besuchsrecht in Verbindung mit dem ASR schreibst ist falsch. Die Mutter kann den Umgang nicht verbieten, wenn sie das ASR hat. Das Recht auf Umgang ist in erster Linie ein Recht des Kindes und ist im § 1684 BGB geregelt. ebenso die Namensänderung, nennt sich Einbenennung, erfordert die Zustimmung des Vaters, wenn das Kind seinen Nachnamen trägt. vergl. § 1618 BGB

@nero070

Lieben Dank,das ist genau das was ich wissen wollte ;)