Namensänderung bei Scheidungskinder?

4 Antworten

Bei Deinem zuständigen Standesamt, wo die Kinder eingetragen sind, nachfragen, ob die Namensänderung auf Deinen Geburtsnamen möglich wären. Es wäre nur gerechtfertigt, wenn die Kinder den Namen der Mutter hätten, wenn diese bei der Mutter leben und diese das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat.

rola76 
Fragesteller
 18.03.2018, 18:00

Wie schon erwähnt, eingereicht habe ich das Ganze beim Regionalverband schon. Ich suche hier Leute die damit erfolgreich waren als sie vor Gericht mussten.

Ich gehöre nicht zu dem Personenkreis, der solche Fälle "hinter sich hat", sondern der solche Fälle im Amt selbst bearbeitet hat! Dein Fall läuft folgendermaßen ab: Du beantragst als gesetzliche Vertreterin die Namensänderung für deine noch minderjährigen Kinder. In diesen Antrag musst du alles in die Waagschale werfen, was für deine Kinder spricht: Hat der Vater Besuchsrecht und übt er dies auch regelmäßig aus? Kommt er seinen Unterhaltszahlungen, welche das Familiengericht festgesetzt hat, in vollem Umfang nach? Wie war das persönliche Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater, während und nach Ende der Ehe? Bekommen die Kinder von ihrem Vater zusätzliche Anerkennung aus besonderen Anlässen (Geburtstage, Weihnachten)? Leiden sie sehr darunter, dass sie einen anderen Namen tragen wie du? Deine Angaben dazu sollten absolut wahrheitsgetreu sein!

Du gehst davon aus, dass er dem Namensänderungsantrag beim Regionalverband widerspricht. Diesen muss er ebenfalls eingehend begründen.

Nun hat der Regionalverband zwei Möglichkeiten: Er entspricht deinem Antrag und befürwortet die Namensänderung oder er lehnt ihn ab. Diese Entscheidung wird erst nach einer bestimmten Frist (z. B. 1 Monat oder 4 Wochen) rechtskräftig und ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. In dieser Zeitspanne kann der Unterlegene gegen die Entscheidung des Regionalverbands Widerspruch einlegen. Hilft er dem nicht ab und bleibt bei seiner Entscheidung, muss die Behörde den Fall der vorgesetzten Dienststelle (Regierungspräsidium) zur Prüfung und Entscheidung vorlegen. Dort wird ein Widerspruchsbescheid erteilt, der allerdings kostenpflichtig ist.

Ist der unterlegene Teil immer noch nicht mit der Entscheidung einverstanden, kommt der Fall vor das Verwaltungsgericht; dann wird es richtig teuer. Wenn du die Unterlegene bist, sollst du spätestens jetzt einen Rechtsanwalt einschalten, um deine Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.

Bei einem erwarteten Widerspruch gleich mit Gericht zu drohen, halte ich für etwas übereilt. Vielleicht scheut die Behörde die unliebsame Pflicht zur Entscheidung und will den Antrag schon abblocken, bevor er überhaupt eingereicht wird . . .

Beim zuständigen Standesamt nachfragen, wie da die Rechtslage ist.

rola76 
Fragesteller
 18.03.2018, 17:56

Wo man es einreicht, weiß ich. Das habe ich schon getan. Es wird beim Regionalverband mit frei verfassten Anfrage eingereicht. Ich suche hier jemand, der es schon hinter sich hat und wie die Entscheidung ausfiel, wenn man vor Gericht muss.

Ich habe damit keine Erfahrung, weil meine Kinder den Nachnamen behielten. Als so schlimm empfand ich das nun nicht.

https://www.scheidung.org/namensaenderung/

Dort steht, dass es nur möglich ist, wenn Du wieder heiratest und einen neuen Nachnamen annimmst.