Nahtlosigkeitsreglung Widerspruch Sozialgericht?
Wenn ich die Nahtlosigkeitregelung bekomme und am ende ich mit der Klage beim Sozialgericht kein recht bekomme sollte ich dann Widerspruch einreichen bekomme ich für die Zeit weiter das Geld über die Nahtlosigkeitsreglung? Und wie ist es wenn ich mich weiter krankschreiben lassen will, weil ich Krank bin es aber keiner akzeptiert.
2 Antworten
Entweder du meldest dich arbeitslos mit deinem Restleistungsvermögen und bekommst Alog 1, solange aus diesem ein Anspruch besteht ODER
du lässt dich weiter krankschreiben und bekommt kein Geld mehr. Höchstens Grundsicherung, da du dem Arbeitsmarkt für Hartz IV nicht zur Verfügung stehst.
Eine eigene Einschätzung reicht für die Bewilligung einer Rente nicht aus. Wenn der ärztl. Dienst dich für arbeitsfähig erachtet, dann bleibt dir nur der Rechtsweg
Gegen ein Urteil des SG kann kein Widerspruch eingelegt werden.
Das Rechtsmittel wäre die Berufung zum Landessozialgericht.
Wegen der selben Krankheit kann man nur eine gewisse Länge Krankengeld beziehen. Danach besteht Anspruch auf ALG I aufgrund der von dir angeführten Nahtlosigkeitsregelungen.
Danach ist man entweder genesen oder berufsunfähig bzw. erwerbsgemindert. Bist du letzteres, stelle einen Rentenantrag.