Nacktbilder an ältere

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo RainOn,

ich sehe auch im Sinne des bereits genannten Gesetzes keine Strafwürdigkeit. Man könnte mit sexueller Handlung argumentieren - aber ein Bild wäre dazu noch zu "schwach".

Rein gesellschaftlich gesprochen ist das ein zweischneidiges Schwert:

Muss ein Mädchen in den jungen Jahren sich schon so offen "präsentieren"? Die Frage ist nicht rhetorisch - aber kann nicht pauschal beantwortet werden. Sie wollte es und hatte es gemacht. Für sie war es ok.

Aber was könnte der Junge mit dem Bild machen? Bewundern - das wäre der richtige Fall. Er könnte damit aber hausieren gehen - und das Mädchen in Not bringen. Aber das wissen wir ja auch nicht. Sicherlich kennt Deine Schwester den Jungen gut, hat zu ihm Vertrauen.

So bleibt, dass der Junge verantwortlich mit dem Bild umgehen muss, es als etwas persönliches, nicht öffentliches zu behandeln hat. Geht er damit nicht verantwortlich um, veröffentlicht er das Bild - lässt sich ein strafwürdiges Verhalten ableiten, und sei es, dass es mit dem Thema "Recht am eigenen Bild" beginnt.

Viele liebe Grüße EarthCitizen

Er kann nichts dafür, wenn sie ihm solche Bilder schickt, außer er hätte sie mit irgendetwas bedroht oder erpresst ! Das solltest Du herausfinden und ggf. mit ihr und Deinen Eltern darüber sprechen ! Auch ein Gespräch mit dem Jungen wäre sinnvoll, evtl. löscht er das Bild ! !

Strafbar machen sie sich nur wenn die , diese Bilder ins Netz stellen(dann auch nur , wenn ihr Gesicht zu sehen ist) . Ansonsten , was andere bereits vor mir sagten , hat sie die Bilder freiwillig verschickt (hat).

Bloße Nacktbilder sind keine Pornographie im Sinne des § 184b StGB. Unterwäschebilder in der Regel auch nicht. Der reine Besitz wäre sowieso nicht strafbar.

Eine Verbreitung ist jedoch strafbar, wenn es ohne eine Einwilligung des Dargestellten, bzw. dessen gesetzlichen Erziehungsberechtigten geschieht. Darauf steht nach § 33 Abs. 1 KunstUrhG bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Das kann niemand sagen,... du müßtest uns das Foto schon zeigen :') Nein Spaß, der hat sich nicht strafbar gemacht solange er sie nicht dazu gezwungen hat.