Nackt in der Wohnung
Ich weiß, die Überschrift hört sich etwas komisch an.. aber genau darum gehts nunmal.
Im Prinzip, bin ich doch HERR über meine 4 Wäde und kann mich hier so bewegen wie ich will. Denke ich.
Doch weiß jemand wie es da rechtlich aussieht. Wenn ich morgens aufstehe laufe ich nackt durch die Wohnung (Wochende auch mal bis Mittags), oder wenn ich abends zu Bett gehe.. ziehe ich mich im Badezimmer aus und gehe dann ins Schlafzimmer... Könnte mich ein NAchbar oder PAssant deswegen "anklagen" weil er sich dadurch belästigt fühlt ?
Es ist ja nicht so das ich extra am Fenster vorbeilaufe, außerdem wohne ich im 1.OG... Aber dennoch (glaube ich) könnte man vom NAchbarhaus aus, in meine Wohnung sehen... Und abends wenn wenn licht an ist, kann man sowieso besser in andere Wohnungen sehen...
Und wie sieht es aus wenn ich mich nackt auf den Balkon lege zum sonnen.... Die Brüstung ist hoch genug... so das ich vor Blicken geschützt bin.. aber bei den ganzen Häusern hier könnte es schon sein das jemand einen Blick erhaschen könnte... vorallem bei höhergelegenen Häusern...
Ich will mich da einfach nur bischen schlau machen, nicht das irgendwann die POLIZEI bei mir klingelt oder ich ne ANZEIGE bekomme...
25 Antworten
Deine Wohnung, dein" Reich", deine Privatsphäre. In deiner Wohnung darfst du tun und lassen was du willst, solange es keine rassistischen Dinge sind, welche auch für die Passanten, Nachbarn etc. sichtbar sind. Und da das Nacjtsein ja wohl nicht rassistisch ist, ist das vollkommen okay.
solange du den postboten nicht in dreckigen unterhosen guten morgen sagst wohl kaum dein nachbar muss nicht in deine wohnung gucken auch kleiner kiddies von ihm nicht. aus rücksicht kann man ja gardienen zumachen. wohl eher sollte der nachbar als spanner angesehen werden wenn er so guckt das es ihn stört muss er ja länger als mal kurz "huch..." gucken
Ich schätze das es tatsächlich weder verboten noch strafrechtlich vergfolbar ist, wenn man Nackt durch die Wohnung läuft und dieses sogar mit einer Erektion. Allerdings dürfte es sich knapp Gegeüber eines Schulhof befindet, man auf dem Balkon steht (sowie als auch...hmpf..), beispielsweise dabei. die Kinder beobachtet und dabei auch keine sexuellen Handlungen an sich vornimmt. Ein solcher Tatbestand dürfte einem Probleme bereiten, da dieses in solchem Fall bewusst geschiet, welches einem auch erst einmal bewiesen werden musste. Jedenfalls wäre man dann ein Spanner und ob dabei dann auch noch der Zeitfaktor eine Rolle spielt, wäre ein weiterer Aspekt, welcher relevant sein könnte.
Nein er darf nicht in deine Wohnung/ Haus gucken und könnte dich deswegen shcon gar nicht anklagen zudem ist es deine Sache wie du dich in deinen 4 Wänden kleidest oder eben nicht kleidest.
Bei dem Balkon bin mich mir leider nicht ganz sicher.
Denke Du darfst i.Dn. Whg. jederzt. nackt b. Tag o. Nacht im Adamskostüm rumlaufen, unhabh. davon, ob bei Lichteinfall o. Beleuchtung Sichtschutzvorrichtungen wie Gardinen, Rolläden etc. existent sind o. nicht. Zitat: Your Home - Your Castle! -
Bei Sichtbarkeit v. außen darst Dich dabei nur nicht ungebührend, provokant o. animierend o. sonstwie auf exhibit. Art & Weise anderen, außenstehenden o. vorbeilaufenen Unbeteilligten zur Schau stellen, Du mußt erektionsfrei sein u. darfst keine sexuellen Handlungen an Dir selbst o. anderen sichtbar bei Dir anwesenen Personen verrichten. Genauso verhält es sich b. Verrichtung der Notdurft o. b. der Körperhygiene, wie öfftl. z. Schau gestelltes Baden o. Duschen. Dies solltest Du auch gerade i.d. Zt. v. 06 - 22h unterlassen, wenn dabei Kinder o. Jugendliche unter 16J. Zeungnis davon erlangen könnten. Denn dies alles möchte kn. fremer Mensch o. Nachbar (auch wenn's wirkl. nur ein zufällig erhaschter Blick gewesen ist) sehen müssen u. stellt somit zurecht, zumind. d. Tatbestand eines öffentl. Ärgernisses dar; daß es zumal nicht v. gutem Benehmen zeugt, versteht sich eigtl. v. selbst.
Ich denke also nicht, daß Dir aus Dn. Vorliebe jemand einen jur. Strick drehen könnte, kann mich da aber auch irren, da man tagtägl. v.d. Justiz auf's Neue erlebt, wie schwammig der Gesetzestext in so einem Fall wie diesem interpretiert werden kann.
Mich würde daher ebenfalls sehr die Meinung Anderer zu dieser Diskussion interessieren u. gerne auch Personen aus Grund der Erlangung einer verbindl. Rechtsicherheit der hiermit betrauten berufl. Fachkreisen dazu einladen, da dies mn. Ansicht nach, am ehesten zu einer wirkl. kompetent u. jur. fachl. definierten Beantwortung der gestellten Frage führen dürfte.
Fühlen Sie sich daher bitte herzlich eingeladen, rege an diese Befragung teilzunehmen!
MfG. The Roy'l Flyin' Dutchman.