Nackt im Wald, Öffentlichkeit?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du dich nicht jemandem extra zeigst und das ganze auf einer sexuellen schiene fährst ist da überhaupt kein Problem. Zudem, wo kein Kläger da kein Richter!

Ich würde sagen, wenn dich jemand sieht und sich dadurch belästigt fühlt, dann ist das strafbar. Meine das nennt sich dann "Erregung öffentlichen Ärgenisses" nach §183a StGB.
https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html

Solange dich niemand sieht, darfst du mach was du willst, glaube ich. Wie gesagt: Belästige nur niemanden damit.

Solange sich durch Dein Tun niemand bedrängt oder belästigt fühlt, kannst raushängen lassen, was Du willst.

(:

Nacktwandern (nach Hause gehen zählt wohl auch dazu) dürfte In sein http://www.nacktwandern.de Im Wald wirds wohl keinen stören

Wenns' dich glücklich macht &sich niemand belästigt fühlt kannst du dich gerne von deinen trieben leiten lassen;)