nachzahlung vom mehrbedarf
guten tag ich habe jetzt am wochenende von meiner tante erfahren das ich anspruch auf mehrbedarf meiner beiden töchter habe, die eine ist 3 jahre und die andere 6 monate. ich bin seit 2 jahren alleinerziehend, mir wurde nie gesagt das ich das beantragen muss, meine tante versteht es auch nicht, sie hat es nie beantragt und bekommt es schon immer. und immer wenn ich mein harz 4 antrag alle halben jahre verlängert hatte habe ich alleinerziehend angekreuzt. ich beantrage diese woche auch den mehrbedarf….meine frage ist jetzt bekomme ich von den letzten beiden jahren eine nachzahlung???
8 Antworten
ich musste den mehrbedarf nicht extra beantragen und wenn du alleinerziehend angekreuzt hast, steht er dir auch zu. geh mal zu deinem sachbearbeiter und frag mal höflich nach. da der fehler bei der arge lag steht dir eigendlich ne nachzahlung zu.
Sowohl Chianti als auch Ghastly... haben recht. Dieser Bedarf wurde ja schon gedeckt und es ist letztlich dein Problem, wenn du deine Bescheide nicht überprüfst, die sind nicht verpflichtet dich daüber aufzuklären, was dir alles zusteht. Ich weiß - klingt hart, ist aber so.
Es ist kein gesonderter Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Die Arge hat die Pflicht aufzuklären. Es muss jetzt ein Antrag auf überprüfung des Mehrbedarfs gestellt werden und zwar, leider, nur noch für die letzten 2 Jahre. Dieser wird auf alle Fälle gewährt. Es stehen Ihnen ganz genau nach § 21 abs. 3 Punkt 1 SGB2 ein Mehrbedarf für Alleinerziehende mit mind. 1 Kind unter 7 Jahren 36% des Regelbedarfs, also dieses Jahr von den 399€, zu.
NEIN, den bekommst du nicht, denn man wird dir vorhalten, auch ohne Mehrbedarfszahlungen über die Runden gekommen zu sein !
ich sehe das anderst. Beantrage schriftlich die Nachzahlung. Wenn die Nachzahlung abgelehnt wird, bestehe auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Dagegen erhebst Du Widerspruch, mit der Begründung, daß dies der Fehler des Sachbearbeiters war.
Sollte es Dir immer noch nicht gewährt werden, wende Dich an den VdK. Dieser Verein kümmert sich um alle belange, die mit Sozialrecht zu tun haben. Günstiger Jahresbeiteag und kompetente Ansprechpartner.
Im übrigen sind die Sachbearbeiter sehr wohl verpflichtet, den Antragsteller aufzuklären und Mehrbedarf muß auch nicht getrennt beantragt werden, sonder errechnet sich aus dem gestellten Antrag.
das eine hat doch nichts mit den anderen zu tuhn