Nachzahlung Kindergeld + offene Forderung
Hallo,
mein Kumpel hat vor längerer Zeit eine Kindergeldnachzahlung beantragt, diese wurde nun für einen gewissen Zeitraum bewilligt und auch an ihn abgetreten. Es handelt sich um eine größere Summe.
Auf dem Bescheid stand allerdings, dass die Auszahlung erst nach Rücksprache mit der Familienkasse erfolgen könne. Eine Nachfrage ergab, dass das Geld vermutlich von der Forderungsstelle festgehalten wird, da diese erst entscheiden müssen, ob die Auszahlung erfolgen kann. Jetzt die Thematik: Mein Kumpel ist seit einem Jahr insolvent, unter Anderem ist auch die Familienkasse ein Gläuber aus einer älteren Forderung (2006).
Darf die Familienkasse jetzt die Nachzahlung einbehalten? Meines Wissens nach befindet sich die Forderung ja in der "Insolvenzmasse" und die Nachzahlung darf dafür nicht verwendet werden? Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank!
1 Antwort
Oh das ist schwierig ,kann sein das die nichts mehr auszahlen,aber kannst ja mal nachfragen,bei der Familienkasse wäre vielleicht der richtige und direkte Ansprechpatrner.Aber ich denke ,das die das aufrechnen was du denen schuldest,und wenn dann was übrig ist wirst du dies bekommen.Frag aber nach ,denn ich vermute dies ,aber mit Sicherheit kann ichs nicht beantworten.