Bescheinung über das Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt für das Finanzamt. Wann kann ich damit rechnen?
Hallo zusammen, weiß jemand, wann ich mit der Bescheinigung vom Arbeitsamt rechnen kann, die ich für die Einkommenssteuererklärung brauche? Die Daten wurden bis zum 28.02.2016 ans Finanzamt übermittelt, aber bis jetzt habe ich noch kein Schreiben bekommen. Aber braucht man aber ja, da ich sonst die Steuererklärung nicht abgeben kann. Telefonische Nachfragen sind beim Arbeitsamt nicht erwünscht. Aber irgendwie muß ich ja mal erfahren, wann ich damit rechnen kann. Schönen Abend Bianka
3 Antworten
Woher weißt Du, dass die Zahlen bis zum 28. Februar an das Finanzamt übermittelt wurden?
Das steht doch wohl auf dem Schreiben des Arbeitsamtes.
Darin steht, welche Leistungen Du 2015 erhalten hattest und dass diese Angaben an das Finanzamt übermittelt werden, oder?
das Finanzamt hat damit den Nachweis dass du keiner Beschäftigung nachgegangen bist sprich in diesem Zeitraum keine Steuern zahlen mußt
Das weiß ich ;-). Aber ich muß in meiner Steuererklärung ja auch die Beträge eingeben, damit ich die abgeben kann. Habe halt letztes Jahr auch noch gearbeitet Steuern gezahlt.
Da ich eine gemeinsame mit meinem Mann mache, muß ich ja irgend etwas angeben
Diese Bescheinigung habe ich immer recht zeitnah erhalten. Ruf doch einfach an.