Nachweis über Zahlungsfähigkeit der Miete
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe mal eine Frage bezüglich Nachweis über die Zahlungsfähigkeit der Miete. Normalerweise wollen Mieter ja z. B. die letzten zwei Abrechnungen haben, ob man tatsächlich die Miete bezahlen kann. Ich will aber nicht, dass er weiß was ich verdiene. Das geht ihm nichts an. Welche Möglichkeiten gibt es noch? Z. B. kann die Bank einen "Wisch" ausstellen, der belegt, dass ich fähig bin die Miete zu bezahlen? Oder vielleicht die Schufa-Auskunft? Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten? Auch mit Bezug auf einen eventuellen Makler.
Herzlichen Dank für eure Hilfe.
Thommy
6 Antworten
Das macht jeder Vermieter, wie er es für richtig hält. Gängige Unterlagen sind (in absteigender Reihenfolge, also das oberste wird am häufigsten verlangt, das unterste am seltensten).
- Bonitätsauskunft der Schufa (wird im Grunde immer gefordert)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des letzten Vermieters (wird fast immer gefordert, obwohl darauf gemäß eines BGH-Urteils überhaupt kein Rechtsanspruch besteht, weil es sich um eine so genannte "negative Schuldbescheinigung" handelt)
- evtl. Bürgschaftserklärung und Einkommensnachweis eines Bürgen (ggf. Bankbürgschaft), insbesondere bei Erstmietern, die keine Mietschuldenfreiheit nachweisen können (wird bei Erstmietern, die keine Mietschuldenfreiheit nachweisen können, häufig gefordert, sonst eigentlich nicht)
- Letzte 1 bis 3 Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, wird etwa zu 50 % gefordert)
- Bankauskunft (wird selten gefordert)
Insbesondere das mit dem Einkommensnachweis ist natürlich im Grunde eine Frechheit, da es Selbständige benachteiligt, da diese natürlich ein marktabhängiges Einkommen haben. Habe da selbst mit zu kämpfen gehabt. Eigentlich sollte es dem Vermieter doch egal sein, WIE ich mein Geld verdiene, solange im Mittel (man kann ja "in guten Zeiten" Rücklagen bilden) genug hereinkommt, dass ich die Miete davon bezahlen kann.
Die Mietsicherheit (Kaution) ist dazu gedacht, dass der Vermieter Schäden beseitigen lassen kann, die durch den Mieter verursacht, aber nicht beseitigt/beglichen wurden, nicht um Mietrückstände davon "abzuziehen".
Dass diese Sicherheit vermutlich zu gering ist, um ernsthafte Schäden damit beseitigen zu lassen, kann ich nachvollziehen.
Solange ich nicht gerade Konkurs mache bin ich ja zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Wenn ich mich daran nicht halte, kann der Vermieter die Zahlung einklagen. Ist bei anderen Verträgen ja auch nicht anders.
Das ist komplett falsch...
Laut BGH ist die Kaution für ALLE möglichen Forderungen aus dem Mietverhältnis gedacht. Die Beschränkung auf Beschädigungen gibt es nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum...
Und damit ist die Kaution z.B. genau dazu da, um eine mögliche Insolvenz abzusichern. Genau das tut jeder andere Unternehmer z.B. über eine Sicherheit, Vorauszahlungen, einen höheren Preis oder höhere Zinsen (bei Banken) auch. Das solltest Du als Selbstständiger ja selbst am besten wissen. Nur dem Wohnungsvermieter ist all dies verwehrt, er soll aber dennoch auch noch Rücksicht auf die nicht nachgewiesene Bonität der Interessenten nehmen? Das ist kompletter Quatsch, und das solltest Du als Unternehmer genau wissen...
Aber da siehst Du schon Dein Dilemma: Du kannst kein Verständnis für Vermieter haben, wenn Du von der Sach- und Rechtslage keine Ahnung hast. Allerdings dürftest Du Dir dann eigentlich sinnvollerweise auch kein Urteil bilden...
Die Probleme kann er anderweitig auch haben. Ein Kollege von mir hatte eine Wohnung vermietet und die Mieter haben sie "verkommen lassen". Es ist enormer Schaden entstanden, auf dem er letztlich sitzen blieb, obwohl die Mieter stets pünktlich ihre Miete bezahlten.
Der Einkommensnachweis bietet da keine Sicherheit, da in einem Mietverhältnis wohl eher selten Probleme dadurch entstehen, dass der Mieter insolvent ist. Die Probleme entstehen auf ganz anderen Ebenen.
Das ist natürlich richtig, das ändert aber nichts daran, dass das durchschnittliche Risiko ein komplett anderes ist. Du brauchst Dir nur mal die einschlägigen Statistiken von Selbstständigkeit und in Insolvenzen im Gegensatz zu Angestellten anzuschauen...
Und solange es für Vermieter gesetzlich verwehrt ist, einen Risikoaufschlag in irgendeiner Form zu nehmen, wird er im Zweifel immer den Selbstständigen außen vor lassen. Und dafür darfst Du Dich dann bei der Politik bedanken...
Danke für die Antwort. Ich bin aber seit 3 Monaten arbeitslos - nach gescheiterter Selbstständigkeit. Wie soll ich denn dann eine neue Wohnung finden/kriegen? Habe ich Anspruch auf eine Sozialwohnung. Wie kommt man an so eine?
Wie sieht es denn bei WGs aus? Da gibt es doch auch eine sog. Mietkaution und Vorauszahlung von Mieten - oder?
Moin, da wirst du warscheinlich keine andere Möglichkeit haben. Eine andere Lösung wäre noch das aushändigen eines Kontoauszuges. Was aber wohl nicht in deinem Interesse ist. Aber was ist daran so schlimm, wenn jemand erfährt was du verdienst?
Du solltest dir die Frage stellen, ob das Geheimhalten deines Einkommens so wichtig ist, dass du auf eine Wohnung verzichten willst. Meiner Erfahrung nach gibt es keinen Vermieter mehr der keine Lohnbescheinigung sehen will.
Doch gibt es zum Glück, sonst könnten Selbständige oder Freiberufler keine Wohnungen mieten, da diese über ein marktabhängiges (und somit unregelmäßiges) Einkommen verfügen.
Leider ist es relativ selten, dass ein Vermieter an solche Personen vermietet. Ich bin selbst davon betroffen und musste viele Register ziehen und einen Haufen Kompromisse eingehen, bis ich endlich eine Wohnung vermietet bekam. Das ist schon eine große Frechheit, aber leider ist der Markt in großen Städten im Moment eben ein Vermietermarkt und deshalb können die sich solche "Unsitten" leisten.
Also ich bin zur zeit auf der Suche nach einer Wohnung, und kann zumindest sagen, dass die 30 vermieterm bzw. dessen Verwaltungen, dessen Wohnungen ich mir in den letzten Wochen angeschaut habe, alle einen Einkommensnachweis sehen wollten. Kann ich ja auch irgendwo verstehen. Und wie du schon richtig bemerkt hast, ist es für selbständige ein Nachteil, aber darum geht es hier ja nicht.
Nunja gerade in Situationen, wo Vermögen da ist oder eben die mittleren Einnahmen weit über dem Mietzins liegen, ist die Sache eben ein bisschen paradox. Da kann der Mieter "Geld im Überfluss" haben und trotzdem reicht es nicht. Ich kann verstehen, dass man Selbständigen gegenüber "skeptischer" ist, weil eben zum Beispiel die Möglichkeit eines Konkurses besteht, aber dann soll man die Grenzen eben ein bisschen höher setzen, um dies zu kompensieren.
Pauschal zu sagen "geht nur mit Einkommensnachweis" ist eben so eine Sache. Meines Erachtens sollten die Vermieter zumindest Alternativen anbieten, solange sie ihnen gegenüber zumindest vergleichbare Sicherheit bieten.
gerade in Situationen, wo Vermögen da ist
Das Vermögen bringt dem Vermieter überhaupt nichts, wenn es irgendwann weg ist. Bei einem Dauerschuldverhältnis spielt nunmal der lange Zeitfaktor eine wesentliche Rolle...
aber dann soll man die Grenzen eben ein bisschen höher setzen, um dies zu kompensieren.
Genau das ist von Seiten des Gesetzgebers ja eben nicht zulässig...
Meines Erachtens sollten die Vermieter zumindest Alternativen anbieten, solange sie ihnen gegenüber zumindest vergleichbare Sicherheit bieten.
Ein Selbstständiger kann aber nunmal nicht gleiche Sicherheit bieten, wie ein langjähriger Angestellter, es sei denn er betreibt sein Geschäft schon Jahre mit gleichbleibendem Erfolg und lässt komplett die Hosen runter...
Meines Erachtens haben wir in Deutschland Vertragsfreiheit, und es steht dem Unternehmer/Vermieter frei, mit wem er Verträge abschließt und mit wem nicht. Und genau so sollte es auch sein, ich denke, da wirst Du mir als Selbstständiger bestimmt zustimmen...
Dann verhindert also die momentane Gesetzeslage, dass Vermieter Anreize haben, entsprechende Angebote bereitzustellen. Na super ...
Meinst Du eine Änderung der Gesetzeslage würde hier wirklich etwas bewegen? Oder würden die Vermieter nicht eher aufgrund ihrer Marktmacht höhere Kautionen UND weiterhin einen Einkommensnachweis fordern?
Darf ich fragen welche Kompromisse? Ich sammel hier gerne Möglichkeiten/Alternativen.
Das ist wohl eine Frage der gesetzgeberischen Gestaltung. Ich bin weder Jurist noch Politiker, mir fehlt da ein wenig die Fantasie...
Die Begrenzung von Mietsicherheiten hat natürlich durchaus Sinn im Hinblick auf den grundgesetzlichen Schutz der Wohnung, eben um vermieterseitige Willkür zu begrenzen...
Andererseits muss es dem Vermieter möglich sein, das Risiko, das durch die die Miete niemals abgedeckt werden kann, irgendwie anders abzusichern, wie bei jedem anderen Unternehmer auch. Das Risiko von zig tausend Euro allein dadurch hat, dass er den Wohnungsschlüssel jemand anderen in die Hand drückt, ist finanziell derart groß, dass es bei einer durchschnittlichen Wohnung und Miete durch einen Gewinn von ca. 1500 Euro jährlich vor Steuern im Leben nicht abgedeckt werden kann...
Ich weiß es schlicht nicht, wie man da einen Kompromiss finden kann, aber solange wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, der Vermieter aber in allen monetären Möglichkeiten zur Sicherheit derart reglementiert wird, bleibt ihm gar keine Wahl, als die Absicherung über die Bonität zu suchen, es ist seine einzige Möglichkeit. Für eine Lösung werden andere Leute von meinen Steuergeldern hoch bezahlt, ich muss nur alle vier Jahre wählen...
Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten?
Z.B. wenn jemand für Dich bürgt.
Wenn der Vermieter eine Abrechn ung sehen will und Du nicht bereit bist diese zu zeigen, wird das nix mit der Wohnung, so einfach ist das.
Ich will aber nicht, dass er weiß was ich verdiene. Das geht ihm nichts an. Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Es gibt genau die Möglichkeiten, die der Vermieter akzeptiert. Wenn er die Abrechnungen haben will und Di sie nicht vorlegen willst, bekommst Du eben die Wohnung nicht, ganz einfach...
Wenn Du eine Schufa-Auskunft beibringen kannst, der Vermieter sie aber nicht akzeptieren will, ist sie völlig irrelevant...
Und so wie ihn Dein Gehalt nichts angeht, geht es ihn auch nichts an, ob Du mit der Einstellung eine Wohnung findest oder nicht...
Das geht ihm nichts an.
Richtig. Und es geht ihn nichts an wo Du ab Tag x wohnen wirst. In seiner Wohnung jedenfalls nicht.
Schufaauskunft sagt nur etwas über die Zahlungsmoral, aber nicht ob das aktuelle Einkommen ausreicht die Wohnung zu bezahlen.
Das hat ihn ja im Grunde auch nichts anzugehen. Ich muss bei den meisten anderen Verträgen, die ich abschließe, ja auch nicht nachweisen, dass ich mir das leisten kann.
Zudem: Warum muss denn unbedingt das Einkommen ausreichen? Wer sagt denn, dass er nicht auf einem größeren Vermögen sitzt? Dann könnte er sich trotzdem keine popelige Wohnung mieten, obwohl er die Miete eventuell für Jahre im Voraus bezahlen könnte.
Tut mir Leid, wenn ich etwas "gereizt" bin, aber ich habe schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht, eben gerade wegen dieses "Undings", dass man oft einen Einkommensnachweis benötigt, den man als Selbständiger eben nicht erbringen kann, auch wenn die Einnahmen locker hoch genug sind, um die Wohnung zu bezahlen, die man mieten möchte oder das Geschäftsguthaben eventuell sogar ausreicht, um die Miete für einen gewissen Zeitraum (z. B. ein Jahr) im Voraus zu bezahlen. Damit ist das Risiko für den Vermieter im Grunde vom Tisch, interessiert die Leute aber trotzdem nicht. Die bestehen einfach auf ihrem "Formalismus" und verlangen einen Einkommensnachweis, den man eben nur als Angestellter erbringen kann.
Warum wollen Vermieter unbedingt, dass ihre Mieter ihr Geld als Angestellte verdienen? Wenn ich mit Mietzahlungen in Rückstand geraten sollte, hat der Vermieter doch wohl mehr als genug "Druckmittel", um seine Miete "einzutreiben" und/oder mich loszuwerden. Bei anderen Verträgen stellen sich die Vertragspartner ja auch nicht so an, warum also gerade bei Mietverträgen?
Wie gesagt, dass den Vermietern ihre Miete zusteht ist logisch, aber es ist eben ein Unding, dass man dies als Mieter "nachweisen" muss, weil dies eben bestimmte Personengruppen, die zwar über ausreichendes Einkommen oder eventuell sogar Vermögen verfügen, diesen Nachweis allerdings nicht erbringen können, benachteiligt.
Langfristige Festanstellungen sind nunmal sicherer, da beißt die Maus keinen Faden ab...
Und dass Vermieter wer weiß wie viele Nachweise verlangen, bei Kosten einer Räumung von locker 10.000 Euro aufwärts, ist doch wohl mehr als logisch, oder? Das kann man mit der Miete praktisch niemals reinholen, ohne eine wasserdichte Überprüfung ist das Verhältnis von Ertrag zu Risiko völlig aus der Spur, das solltest Du als Selbstständiger am besten verstehen...
Dass das so ist, da darfst Du Dich bei Väterchen Staat bedanken, der die mögliche Kaution auf drei Monatsmieten begrenzt hat. Wenn der Vermieter von Kandidaten ohne entsprechenden Bonitätsnachweis einfach mehr Kaution verlangen dürfte, wäre das alles anders...
Die Mietsicherheit (Kaution) ist dazu gedacht, dass der Vermieter Schäden beseitigen lassen kann, die durch den Mieter verursacht, aber nicht beseitigt/beglichen wurden, nicht um Mietrückstände davon "abzuziehen".
Dass diese Sicherheit vermutlich zu gering ist, um ernsthafte Schäden damit beseitigen zu lassen, kann ich nachvollziehen.
Solange ich nicht gerade Konkurs mache bin ich ja zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Wenn ich mich daran nicht halte, kann der Vermieter die Zahlung einklagen. Ist bei anderen Verträgen ja auch nicht anders.
Das ist komplett falsch...
Laut BGH ist die Kaution für ALLE möglichen Forderungen aus dem Mietverhältnis gedacht. Die Beschränkung auf Beschädigungen gibt es nur bei öffentlich geförderte Wohnraum...
Aber da siehst Du schon Dein Dilemma: Du kannst kein Verständnis für Vermieter haben, wenn Du von der Sach- und Rechtslage keine Ahnung hast. Allerdings dürftest Du Dir dann eigentlich sinnvollerweise auch kein Urteil bilden
aber ich habe schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht
... und viele Vermieter mit Mietern.
Das die Kaution ausschließlich für Schäden an der Wohnung verwendet werden darf ist übrigens einer von vielen Irrtümern im Mietrecht.
Bei anderen Verträgen stellen sich die Vertragspartner ja auch nicht so an, warum also gerade bei Mietverträgen?
Weil jeder andere Vertragspartner die vereinbarte Leistung ab einem bestimmten offenen Vertrag einstellen darf.
Vermieter dürfen das eben nicht. Sie dürfen zwar fristlos kündigen, aber trotzdem dem Mieter nicht, wenn er nicht freiwillig auszieht, aus der Wohnung werfen und auch nicht z. B. die Versorgung mit Wärme oder Wasser einstellen.
Bei anderen Verträgen stellen sich die Vertragspartner ja auch nicht so an, warum also gerade bei Mietverträgen?
Weil es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt, bei denen er im Gegensatz zu allen anderen Unternehmern (Strom, Telefon etc.) nicht einfach die Leistung einstellen darf, sondern ihn das dann so ab 10.000 Euro aufwärts kostet...
Hast Du als Unternehmer Verträge, bei denen Dich die Beendigung wegen Nichtzahlung noch mindestens 10.000 Euro zusätzlich kostet, nur um diese zu beenden (und damit meine ich nicht die Eintreibung der Schulden)???
Nein, habe ich zum Glück nicht. Den Strom darf ein Energieversorger allerdings soweit ich informiert bin inzwischen auch nicht mehr so ohne weiteres abstellen.
Den Strom darf ein Energieversorger allerdings soweit ich informiert bin inzwischen auch nicht mehr so ohne weiteres abstellen.
Da bist Du falsch informiert.
Ich kann dein Ärger als Selbstständiger verstehen. Für dich muss es da doch andere Möglichkeiten geben. Sonst wären ja alle Selbstständigen obdachlos. Ha, ha, ha. Genauso kriegen Selbstständige sehr schwer einen Kredit bzw. ein Darlehen, wenn es um ein Hauskauf etc. geht.
Da bist Du (leider) falsch informiert...
Dann gib mir Bitte die richtige Info. Mein Kenntnisstand 2 Abschläge offen - Versorgungsunterbrechung.
Ich meinte nicht Dich...
Nach meinem Kenntnisstand reicht nach Mahnung und Androhung der Versorgungsunterbrechung ein Rückstand von 75 Euro, darunter darf nicht gesperrt werden...
Die Frechheit liegt nicht auf Seiten des Vermieters, sondern auf Seiten des Gesetzgebers (§ 551 BGB)...