Nachweis für die zulässige Errichtung eines sehr alten Wohngebäude?

3 Antworten

Dieses Gebäude geniest Bestandsschutz. Wenn die Gemeinde noch nie den Rückbau gefordert hat, dann soll sie es bestätigen, das Bestandsschutz besteht.

Wenn in der Zeit vom letzten Krieg ein Umbau an dem Bau war der eine Eingabe erforderte, dann würde sich alles in Wohlgefallen auflösen.

Wenn das Gebäude nachweislich vor 1875 errichtet wurde, dann hätte es auch keinen Plan gebraucht, denn erst ab da wurde (in Bayern) es Pflicht einen Plan einzureichen.

Lass dir im Bauamt einfach bestätigen, das aus Sicht der Gemeinde kein Schwarzbau vorliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

vielleicht im stadtarchiv? gibt es eine möglichkeit der befreiung von dieser auflage, zb. untergang der unterlagen im weltkrieg?

In dem Archiv der Gemeinde habe ich bereits nachschauen lassen. Dort sind nur Unterlagen seit 1970 vorhanden. Eine Befreiung wäre schön, wüßte aber nicht wie...

@ThomasBracco

frage am besten die zuständige behörde welche den nachweis verlangt im zusammenhang mit der neuerrichtung.

Die gute Frau von der Behörde sagte mir nur das Sie den Nachweis bräuchte, um der Genehmigung zuzustimmen...

@ThomasBracco

wenn sie dich nicht zur befreiuung beraten kann,, frage bitte deinen rechtsanwalt.

Hallo Thomas,

wie sieht es mit einem ortsansässigen Historiker aus oder einem entsprechenden "Bildband"? Das kann zwar vermutlich auch nur ein Indiz werden, aber es unterstütz meinen 2. Punkt.

Treffen nach 35 BauBG alle sonstigen Vorgaben zu, würde ich über den Gemeinderat / Bauausschuss formlos eine Befreiung der Ziff. 2 anfragen (noch kein offizieller Antrag) und dabei auf die Problematik verweisen und was Du schon alles versucht hast (inkl. Archiv). Auf der "semi-politischen" Schiene kann so was auch mal durchgehen.

Noch ein kleiner Hinweis per Recherche zu Punkt 2: https://www.welt.de/welt_print/article2741163/Neue-Bauherren-Pflicht-Akten-sicher-aufbewahren.html

davor war es Aufgabe der Ämter ...

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